mein Ehemann zahlt für seine Exfrau und den gemeinsamen Sohn über 470,00 € Untehalt. wir sind jetzt eltern eines 4 1/2 monaten alten sohnen. besteht die möglichkeit, einen antrag auf herabsetzung des unterhaltes zu stellen. ich bin arbeitslos. meine arbeitslosenhilfe wurde gestrichen, mit der begründung, dass mein mann ausreichend verdienen würde. auch das erziehungsgeld wird ab dem 6. monat um bis 200,00€ gekürzt. Es reicht vorne und hinten nicht. was können wir tun, bitte geben sie mir einen rat.
Mitglied inaktiv - 15.08.2003, 10:20