Hallo Frau Bader! Wir (meine Tochter, mein Freund und ich) wohnen in Ostdeutschland (Sachsen-Anhalt) und seine große Tochter - 7 Jahre (aus einer früheren Beziehung) wohnt in Westdeutschland (Schwarzwald). Seine große Tochter hat auch hier gewohnt, sind aber vor 3 Jahren dorthin gezogen. Jetzt muss er Unterhalt nach der Düsseldorfer (?) Tabelle zahlen. Ich wollte mal nachfragen, ob das denn rechtens ist, da er ja hier im Osten auch nur "Ostlohn" bekommt und es ja schließlich auch eine Naumburger Tabelle gibt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße Sarah Liebmann
Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 12:46