Hallo.
Ich habe erfahren, daß mir trotz daß ich mit meinem Ex-Partner nicht verheiratet war, Unterhalt zusteht.
Wie berechnet sich dieser Unterhalt ?
Mein Ex ist derzeit arbeitslos. Davor hatte er rund 3.000, EUR netto verdient. Er macht sich derzeit selbstständig (ist Ingenieur) und bezieht vom Arbeitsamt eine sog. Starthilfe. Es ist davon auszugehen, daß er wieder sehr gut verdienen wird.
Nur zur Zeit ist nichts da.
An wen muß ich mich wenden, um Unterhalt für mich anzufordern ?
Ich bin auf jeden Pfennig angewiesen.
(Das Kind ist jetzt ca. 6 Monate alt)
Danke für die Information
Gruß
Chris
Mitglied inaktiv - 06.04.2003, 21:59
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
Unterhalt der nichtehelichen Mutter
1. Grund zum Unterhalt
§ 1615 l Abs.1:
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindavater) Unterhalt zu gewähren.
§1615 l Abs.2:
Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus).
§1615 l Abs. 3
Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt.
2. Kosten SS u. Entbindung
Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt
3. Säuglingsausstattung
Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist)
4.Höhe des U.
Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte)
Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV.
Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2003