Hallo Frau Bader, ich bin jetzt geschieden und habe aus dieser Ehe vier Kinder. Der Vater der Kinder zahlt keinen Unterhalt und ich bekomme für die zwei Kleinen Unterhaltvorschuß vom Jugendamt und für die zwei Großen nichts. Der Vater der Kinder geht nicht arbeiten und bezieht Sozialhilfe. Wenn das Sozialamt ihm Arbeit bietet dann meldet er sich ab und bezieht kein Geld mehr. Das Jugendamt meint, wo nichts ist kann auch nichts geholt werden und das es schwer ist gegen solche Väter vorzugehen. Meine Frage: Was kann ich dagegen unternehmen und gibt es wirklich keine Möglichkeit ihn zur Zahlung zu zwingen? Lieben Gruß Levy
Mitglied inaktiv - 04.04.2003, 07:08