hallo frau bader,
ich habe bisher seit der scheidung 250 euro unterhalt von meinem mann bekommen (nur für mich zzgl. kindesunterhalt), der rest wurde vom sozialamt aufgestockt. nun sind die 3 jahre erziehungsurlaub um und ich bekomme arbeitslosengeld (ca. 800 euro im monat).
meine anwältin meinte, dass mir dann wahrscheinlich kein unterhalt mehr vom ex zusteht. nun hab ich aber heute gehört, dass das arbeitslosengeld nicht voll angerechnet werden muß und mir doch noch unterhalt zusteht.
können sie mir dazu was sagen ?
vielen dank,
stephanie
Mitglied inaktiv - 26.03.2003, 19:41
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
wenn Sie einen RA haben, darf ich nichts sagen-Standesrecht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2003
Antwort auf:
Unterhalt
Wenn ich das richtig weiß, hat der Betreuungsunterhalt den Du als Mutter für die Betreuung eures ehelich geborenen Kindes bekommst, nix mit dem Ablauf des EU zu tun.
I. d. R. kann Dir in den ersten ca. 8-9 Jahren nicht zugemuitet werden, arbeiten zu gehen, weil Du ganztägig das Kind betreust. Solöange läuft auch der "volle" Betreuungasunterhalt, also bei Dir die 250,- EUR.
So sehe ich das :-)
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 08:43
Antwort auf:
Unterhalt
ok, so weit so gut, aber wenn ich arbeitslos gemeldet bin, also arbeitslosengeld bekomme,dann will ich ja arbeiten und steh dem arbeitsmarkt zur verfügung. wenn meine tochter im august in den kindergarten kommt, dann betreue ich sie ja auch nicht mehr selbst den ganzen tag.
und arbeitslosengeld ist als eigenes einkommen anzusehen wurde mir gesagt....
LG stephanie
Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 10:57
Antwort auf:
Unterhalt
Ja schon, aber...
Bis zum ca. 9. LJ ist eigene Arbeit deinerseits in aller Regel "überobligatorisch" und wird zur zu einem geringen Teil oder gar nicht auf den Betreuungsunterhalt angerechnet.
Frag dazu mal Deinen Anwalt!
Désirée
Mitglied inaktiv - 29.03.2003, 21:42