mein freund hat von seiner ersten freundin ein kind das er aber nicht sehen darf weil die mutter es nicht will. ist er trotzdem verpflichtet zu zahlen? finde es eigentlich ne schweinerei. sehen darf er es nicht aber zahlen ja. was kann er denn tun um sein kind doch sehen zu können
Mitglied inaktiv - 17.02.2003, 22:38
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
nach Urteieln kann er die Zahlung einstellen, wenn sie ihm das Umgangsrecht verweigert.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2003
Antwort auf:
unterhalt
halloechen
nein ,dein freund hat recht darauf das kind zu sehen,auch wenn die mutter es nicht will.er hat anspruch auf alle 14 tage das kind zu sehn. er muss zum jugendamt gehen und dort sagen.ich habe auch 2 unheliche kinder,und der vater zahlt nichts aber darf die kinder sehn.ich wollte damals auch nicht,er ist zum jugendamt gegangen und hat seine rechte geholt.aber jetzt bin ich froh,das die kinder alle 14 tage ihn besuchen uebers wochendende.also zum jugendamt gehen
grüsse kerstin
Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 08:16