Guten Tag Frau Bader, wegen der coronabedingten Schulschließung betreue ich meine Sohn zu Hause . Meine Ex - Partnerin ist berufstätig,ich betreue meinen Sohn jetzt von 8.00 - 17.00 Uhr bei mir , eine Übernachtung des Kindes bei mir lehnt meine EX - Partnerin ab, obwohl es die ersten 2 Wochen der Schulschließung möglich war , sie hat jetzt beim Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten ändern lassen um unseren Sohn morgens zu betreuen , beim Arbeitgeber hat sie angegeben sie kann nicht anders arbeiten wegen Betreuung des Kindes. Wir haben gemeinsames Sorgerecht !! Meine EX - Partnerin kann voll berufstätig sein , die Kosten für Hortbetreuung , Mittagessen in der Schule entfallen. Mein Sohn ist 11 Jahre und ich betreue ihn mittlerweile die 4. Woche , was ich auch gern mache, aber in den Augen meiner Ex - Partnerin nicht richtig. Unser Verhältnis ist angespannt , ich komme mir irgendwie ausgenutzt vor. Meine Frage : Muss ich Unterhalt in voller Höhe zahlen. Vielen Dank für eine Antwort Mit freundlichen Grüßen erdna
von erdna am 24.04.2020, 13:45