Frage: Unterhalt

Guten Tag, ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet, wir wohnen zusammen, haben ein gemeinsames Kind das anderthalb Jahre alt ist. Müsste mein Partner mir rein theoretisch Unterhalt bezahlen oder nur wenn wir getrennt wohnen? Wo kann ich die Höhe berechnen. (er unterstützt mich leider sehr wenig daher möchte ich ihm dies einfach mal veranschaulichen). Vielen lieben Dank!

von AA19 am 12.07.2019, 14:17



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, ja, die Mutter hat nach § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB auch beim Zusammenleben einen Anspruch. Nach Bedarf/ Verdienst Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Unterhalt

Was heißt "unterstützt mich sehr wenig"? Reden wir von kaum genug Geld zum Einkauf der Lebensmittel zu haben oder davon, nicht mehr so viel shoppen gehen zu können? (überspitzt formuliert)

von cube am 12.07.2019, 14:30



Antwort auf: Unterhalt

Meine Versicherungen, Kosten für mein Auto, private Rentenversicherung und shoppen (gehe ich kaum!) et cetera zahle ich alles von meinem Ersparten. Und wenn ich was für den Kleinen kaufe, muss ich ihn immer den Kassenzettel hinlegen in der Hoffnung, dass er mir das Geld dafür hinlegt. Ich finde das sehr demütigend. Außerdem fände ich es toll wenn er mir etwas für meine private Rente dazu geben würde denn die wird immer weniger, auch wenn ich bald Teilzeit arbeite oder ist das zu viel verlangt und ich denke falsch? Naja wie auch immer würde mich das einfach nur interessieren wie viel Unterhalt mir persönlich eigentlich zustünde solange der Kleine noch nicht 3 ist.

von AA19 am 12.07.2019, 15:00



Antwort auf: Unterhalt

Was genau bedeutet denn die 3/7 Regelung eigentlich genau?

von AA19 am 12.07.2019, 15:39



Antwort auf: Unterhalt

Das kann man pauschal nicht so einfach beantworten. Zumal du ja in Kürze wieder Arbeit aufnimmst, also auch eine Kinderbetreuung hast und damit selbst für deinen Unterhalt sorgen kannst. Betreuungsunterhalt soll ja ausgleichen, wenn du das selbst nicht kannst, weil zB kein Job da ist. Aber davon ab: ihr lebt zusammen und bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, in eurem Fall wäre dein Partner finanziell für dich mitverantwortlich. Und auch hier kann man nicht pauschal sagen "dein Partner muss dir Summe x geben". Du bekommst ja auch Elterngeld und Kindergeld, letzteres soll die Ausgaben für euer Kind decken und meine rErfahrung nach, reicht das auch für die üblichen Dinge wie Kleidung, Windeln etc. Größere Anschaffungen sind etwas anderes. Aber es kommt ja auch darauf an, was ihr mal besprochen habt. Ihr wusstest doch vorher, wieviel Geld du zB als EG bekommst. Da bespricht man doch auch, wie man zukünftig Kosten aufteilt, oder? Ich habe von meinem EG seinerzeit auch weiterhin anteilig meinen Beitrag geleistet. Ich verstehe noch nicht so ganz, wo genau das Problem liegt. Bekommst du wenig EG und dein Partner erwartet aber, dass du genau so viel Miete etc zahlst wie vorher? Hast du für dich selbst dann gar nichts mehr und musst ihn bitten, dir Geld zB für den Friseur zu geben? Wenn es so ist, dann würde ich mir eher überlegen, ob ich mit so einem Menschen überhaupt zusammen leben will.

von cube am 12.07.2019, 15:45



Antwort auf: Unterhalt

Ab September bekomme ich kein elterngeld mehr fange aber erst nächstes Jahr wieder an zu arbeiten weil der Kleine dann erst in den Kindergarten kommt. ich frage mich halt einfach wie das grundsätzlich bei anderen gehandhabt wird wenn die Frau gar nichts verdient oder weniger wegen elterngeld oder teilzeitarbeit und der Mann genau deswegen weil die Frau halt weniger arbeitet weiterhin gut verdient. Außerdem bekommt die Frau dann auch in der rentenzeit weniger. und trotzdem ist es so dass ihr dann das wenige reichen muss und der Partner nichts dazu steuern muss nach dem Motto dafür ist sie ja auch den ganzen oder halben Tag zu Hause? wie wird es woanders gehandhabt in anderen Familien? ich brauchte einfach nur Argumente und möchte ihm klar machen dass er auch betreuungsunterhalt zahlen müsste die ersten drei Jahre und wenn wir uns trennen auch Unterhalt für den Kleinen damit er sich nicht so anstellt wenn er auch etwas dazu steuert und die Sache mit den Kassenzettel hinlegen finde ich auch ärgerlich ich weiß nicht ob das woanders auch so gemacht wird dass man immer darum betteln muss und die Zettel hinlegt und dann das Geld ein zwei Wochen später zurück bekommt. Entschuldigung für die fehlende Zeichensetzung und Groß und Kleinschreibung die Tastatur meines Handys ist defekt und ich spreche alles nur rein. (auch so eine Sache ich kann mir keinen Neues leisten da würde ein Vertrag dann 20 € im Monat kosten statt wie aktuell 5 €). Lange Rede kurzer Sinn es ist also so dass man das Kind früh in einer Betreuung geben muss wenn man sich alles weiterhin leisten können muss als Frau aber als Mann kann man sich alles leisten nach wie vor und genauso viel Kohle verdienen wie sonst dank der Frau? Es geht mir auch hier nicht ums shoppen können z.b. um meine private Rente oder eben laufende Kosten die ich habe die kann ich so natürlich kaum mehr decken wenn ich nichts verdiene oder weniger verdiene.

von AA19 am 12.07.2019, 16:13



Antwort auf: Unterhalt

Und zu den Kassenzettel meine ich natürlich Sachen für den Kleinen wie Windeln oder Lebensmittel. also noch mal wenn eine Frau teilzeit arbeitet oder elterngeld bezieht oder gar kein elterngeld und nichts verdient dann muss der Mann sie nicht unterstützen denn sie könnten ja auch arbeiten gehen und das Kind in einer Betreuung geben ist das so richtig oder ist das Quatsch und der Mann kann der Frau auch etwas zur Versicherung dazu steuern, Kleidung & Friseur zahle ich schon von meinem Ersparten.

von AA19 am 12.07.2019, 16:19



Antwort auf: Unterhalt

Es wird dir wenig nützen, wie andere es handhaben und was sie wollen oder nicht wollen würden. Du hast entweder schlecht verhandelt oder dir schlicht und ergreifend einen geizkragen ausgesucht, der monetär gesehen keine verantwortung übernehmen kann oder will. Auch mit gesetzen wirst du ihn wohl kaum überzeugen können. ICH verstehe dich voll und ganz, finde das auch entwürdigend. M.e. müsstest du woanders ansetzen und mal ein paar grundsatzgespräche führen....

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 17:38



Antwort auf: Unterhalt

Ich frage hier auch in die Runde weil ich gar keine Vorstellung davon habe wie viel mir wohl zusteht. Angenommen er hat 3000 € netto zur Verfügung. Davon gehen dann kosten für das Haus ab ich muss also keine Miete zahlen schon mal etwas. Wäre es dann ausreichend wenn er alles für das Kind bezahlt und die Lebensmittel? das würde trotzdem nichts daran ändern dass ich meine laufenden Kosten oder wenn ich tatsächlich mal shoppen gehe irgendwie selbst stemmen musst. Aktuell ohne elterngeld ist das schwierig und später in teilzeit zwar möglich aber trotzdem ärgerlich denn ich arbeite ja teilzeit damit er vollzeit arbeiten kann. sollte er mir persönlich also auch noch einen Betrag x auszahlen aber in welcher Höhe? Und meine Liebe private rentenkasse wird ja auch sehr geschwächt.

von AA19 am 12.07.2019, 18:22



Antwort auf: Unterhalt

Als unser Kind geboren wurde, gab es gar kein Elterngeld. Und wenn ich das so lese, müsste ich meinem Mann die Füsse küssen. Der vertrat bzw. vertritt noch dur Meinung: die Mutter seines Kindes muss nicht arbeiten. Schließlich hält sie ihm den Rücken frei wenn er arbeiten ist. Gut bei Schicht system 2 Tage früh 2 Tage spät und 2 Tage Nachtschicht könnte er das Kind auch gar nicht immer betreuen bzw alle Termine deshalb wahrnehmen. Selbst jetzt wo ich arbeite, geht es nicht 50:50 mit den Kosten. Gemeinsam wird meist eingekauft auch für das Kind. Größere Anschaffungen werden gemeinsam besprochen. Den Großteil wie Strom/Gas/Wasser und Kosten für das Haus zahlt er. Von meinem Gehalt wird meine Riester und Lebensversicherung gefüllt, was als das Kind klein war, nur Mindestbetrag war und jetzt halt mehr. Die Finanzierung und Versicherung meines Autos wegen der Arbeit geht auf mich. Und der Rest wird eben abgesprochen.

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 18:35



Antwort auf: Unterhalt

Wie schon gesagt wurde: das wird jeder anders handhaben. Bei uns zB war es so, dass ich ursprünglich nur 1 Jahr zu Hause bleiben wollte. Wir haben die gemeinsamen Kosten (Miete, Essen etc) dann neu verteilt, da EG ja weniger ist als Gehalt. Alle Sachen für´s Kind habe ich vom KG bezahlt, außer größere Anschaffungen, die eben davon nicht gezahlt werden konnten (Bett, Kinderkleiderschrank etc) - diese haben wir uns geteilt bzw. mal hat mein Mann, mal ich bezahlt. Dann bin ich aber doch 3 Jahre zu Hause geblieben - das haben wir dann aber auch besprochen. Also wie das geldmäßig aussieht, wer was beisteuert. Es war zwar eine gemeinsame Entscheidung, aber da ich ja nun nicht verdiente und EG auslief, habe ich auf gespartes zurück gegriffen bzw. eine Abfindung verwendet. Mein Mann hat natürlich auch in der Zeit etwas mehr bezahlt als sonst - aber er hat mich nicht komplett finanziert. Ich denke, es kommt eben darauf an, ob 2 Jahre zu Hause bleiben eine gemeinsame Entscheidung war. Wenn ja, dann muss er dich natürlich in dieser Zeit mit finanzieren. Und ich persönlich würde es nicht akzeptieren, dass er sich da aus der Verantwortung zieht. Wenn er aber davon gar nicht so angetan war, du es aber gerne so wolltest - mhh... dann kann ich schon ein wenig nachvollziehen dass er evt. sagt, dass er dich da eben nicht finanzieren will. Genau so wäre für mich die Frage: du gehst nur TZ arbeiten, damit er VZ gehen kann.Warum kannst du nicht VZ arbeiten? Weil er das nicht will oder weil du meinst, das es nicht gut für´s Kind wäre? Und nein, es ist nicht so, dass man sofort wieder arbeiten gehen bzw. nach 1 Jahr - aber das hängt eben davon ab, ob man es ich leisten kann und will. Ich will dir ganz bestimmt nichts Böses! Für mich hört sich das einfach nur so an, als wenn ihr euch gar nicht richtig abgesprochen hättet, wie ihr als Familie euch aufstellt und finanziert und eure nicht ausgesprochenen Erwartungen da jetzt aufeinander prallen. Oder aber er ist wirklich einfach der Meinung, er hat damit praktisch nichts zu tun und du sollst selber sehen, wie du klar kommst - aber dann würde ich mir ernsthaft überlegen, ob ich mit so einem Menschen zusammen leben möchte. Würdet ihre euch trennen, müsste er dir Betreuungsunterhalt zahlen bis zum 3. LJ. das heißt, er müsste (grob gesagt!) ausgleichen, was dir zum sozusagen vorherigen Standard fehlt. Wie hoch diese Summe ist, hängt dann natürlich davon ab, was ihr beide verdient. Und: Kindesunterhalt ist vorrangig! Ab dem 3. LJ kann dir aber eine Arbeit bzw. VZ-Arbeit zugemutet werden.

von cube am 12.07.2019, 18:39



Antwort auf: Unterhalt

Ich habe volle kontovollmacht. Über beide Konten, also seines wie meines. Wenn ich einkaufe, zahlt mal er, mal ich. Ebenso laufende Kosten. 50/50 ist es nicht. Das wechselt halt jeden Monat.

von Felica am 12.07.2019, 18:42



Antwort auf: Unterhalt

Nochmal: du kannst ihn nicht zwingen, ausser du trennst dich und verklagst ihn. Innerhalb der beziehung ist das leider freiwillig. Und das mit der fehlenden rente halte ich persönlich für illusorisch.

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 18:50



Antwort auf: Unterhalt

Was verdient er denn netto? Dann kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle schauen was dem Kind zustehen würde. Untere Tabelle mit den Zahlbeträgen. Kannst bei nur einem Kind eine Stufe höher gucken, die Tabelle geht von 2 Kindern aus. Was bleibt dann über? Was hast Du vor dem Kind verdient? Grob gesagt ist es so, dass er Dir gegenüber einen Selbstbehalt von etwa 1.200€ hat, alles was drüber ist müsste er Deinen Verdienstausfall ausgleichen. Soviel zu den Zahlen. Er zahlt das Haus alleine? Schon gut, ist es seines oder stehst Du auch im Grundbuch? Jeder hat seine eigenen Lösungen, bei einen geht es super, bei anderen gar nicht. Wenn er nun wirklich keinerlei Einbußen hat dann passt was nicht. Ebenso wie die Sache mit den Kassenzetteln, das finde ich auch furchtbar demütigend. Ihr müsst da dringend reden!

von Sternenschnuppe am 12.07.2019, 19:45



Antwort auf: Unterhalt

Hallo kravallie, klagen kann man theoretisch sogar innerhalb der Beziehung/ Ehe, dazu bedarf es nicht zwingend der Trennung. Es gibt da durchaus Frauen, die nicht nur damit drohten sondern es auch taten. Irre Vorstellung aber möglich. BG

von HeyDu! am 12.07.2019, 19:52



Antwort auf: Unterhalt

Worauf du rechtlich einen Anspruch hast, können andere besser beantworten, denn Familienrecht und insbesondere Unterhaltsrecht sind nicht mein Spezialgebiet. Moralisch und menschlich wäre es aber meiner Meinung nach korrekt, wenn man sich als Paar gemeinsam darauf verständigt, wie man die Familienpflichten aufteilt. Und wenn man gemeinsam entscheidet, dass einer der Elternteile beruflich und finanziell zurücksteckt, sollte man auch gemeinsam überlegen, wie der andere ihn dafür finanziell „entschädigt“. Das gilt vor allem in Bezug auf die von dir angesprochenen Nachteile bei der Altersvorsorge. Da du ja nach Erfahrungen anderer Paare gefragt hast, hier mal ein kurzer Bericht dazu, wie mein Mann und ich es machen: Für uns war es immer selbstverständlich, dass wir uns gegenseitig unterstützen. Als ich schon gearbeitet und gut verdient habe, mein jetziger Mann/damaliger Freund noch studiert hat, habe ich zB die Miete gezahlt und er nur die Nebenkosten, ich habe neun von zehn Mal bezahlt, wenn wir essen/ins Kino/was trinken gegangen sind usw. Dafür hat er dann etwas mehr im Haushalt gemacht. Seit wir verheiratet sind, fahren wir gut mit einem Drei-Konten-Modell. Das heißt, zusätzlich zu unseren jeweiligen Girokonten, auf die das Gehalt/Elterngeld o.ä. eingeht, haben wir noch ein gemeinsames Haushaltskonto, auf das wir beide einen bestimmten Anteil unseres Einkommens überweisen (zB 4/7 oder 3/5 - muss man halt ausrechnen, was man so braucht, damit die regelmäßigen Ausgaben gedeckt sind) und von dem alle gemeinsamen Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Lebensmitteleinkäufe, Benzin, gemeinsame Versicherungen, gemeinsame Unternehmungen usw.) und alles für die Kinder gezahlt wird. Ach ja, auch das Kindergeld, das ich beziehe, überweise ich natürlich auf das gemeinsame Konto weiter. Mit seinem eigenen Anteil vom Einkommen kann dann jeder machen, was er will - eigene Altersvorsorge/Versicherungen, sparen, shoppen, ... Das System finden wir beide fair und es funktioniert für uns sehr gut so. Die konkrete Diskussion von wegen Unterhalt oder Zuschuss zur Altersvorsorge hatten wir so nie, da wir uns bei beiden Kindern die Elternzeit und den Elterngeldbezug recht partnerschaftlich aufgeteilt haben, beide Kinder mit einem Jahr in die Kinder gegangen sind (bzw. gehen sollen, die Kleine wird erst bald eins) und daher nie einer von uns länger als ein oder zwei Monate ohne Einkommen zu Hause war. Im Übrigen sind/waren wir beide in Teilzeit und werden das auch fürs Erste beibehalten (perspektivisch mein Mann 35 und ich 30 Stunden, vorher erstmal die vier Partnerschaftsbonusmonate mit 30 bzw. 26 Stunden). Insofern haben wir beide Einbußen bei der Rente. Das haben wir jetzt nicht exakt ausgerechnet, wer von uns da mehr Minus macht als der andere.

von Rotkehlchen am 12.07.2019, 20:33



Antwort auf: Unterhalt

@Sternenschnuppe Ihm gehört das Haus und ich habe früher auch keine Miete gezahlt sollte ich auch nicht. Er hat netto 3500€ zur Verfügung abzüglich seiner kosten. Ich bekomme 200€ Kindergeld. Meine laufenden Kosten liegen aber bei etwa 700€ mit Versicherungen Rente Riester Handy Kleidung . Er zahlt Lebensmittel und alles fürs Kind (wie gesagt indem ich den Kassenzettel hinlege) und überweist mir monatlich 200 € also habe ich insgesamt momentan 400€. Wie viel meinst du sollte ich denn erfragen oder reichen die 200 € von ihm für mich?

von AA19 am 12.07.2019, 21:14



Antwort auf: Unterhalt

Und was war dann das resultat? Ich steh mal wieder im wald. Wir sind im rechtsforum und alle schreiben, wie toll ihre männer sind.

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 21:20



Antwort auf: Unterhalt

Na der jeweils andere (Frau oder Mann) wird je nach Sachlage zum Zahlen verdonnert oder auch nicht. Bei Eheleuten kann ich Dir versichern, dass der jeweils andere verpflichtet ist "Taschengeld" zu zahlen. Da gehts um den gewöhnlichen Familienstandart, nicht um Überlebensfähigkeit. (Ganz vereinfacht ausgedrückt. ) Prinzip ALG II basiert auch ohne Ehering auf füreinander finanziell einstehen... Im zweiten Link unter Punkt 1) geht es am Ende in die Richtung "nur" Partner ohne Ring. https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-besteht-ein-anspruch-auf-familienunterhalt-wann-besteht-ein-anspruch-auf-taschengeld_141846.html https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/unterhalt-an-lebensgefaehrten/ https://www.google.com/amp/s/www.sueddeutsche.de/geld/partnerschaft-und-geld-bei-aller-liebe-1.1948831!amp https://www.unterhalt.net "Unterhalt für Partner und Eltern Aber nicht nur Eltern müssen Unterhalt für ihre Kinder leisten – denn auch Ehepartner/ LEBENSPARTNER sind sich zu Unterhalt verpflichtet, wenn BEDÜRFTIGKEIT entsteht." Bei Eheleuten ist eine Klage also vermutlich von Erfolg. Bei Partnern weiß ich es nicht... Aber vielleicht weiß es jemand anders? Putzig ist es dennoch, wenn es da keinen Konsens ohne Anwalt und Druck oder Richter geben kann...

von HeyDu! am 12.07.2019, 22:09



Antwort auf: Unterhalt

Egal ob männchen oder weibchen, wenn mich einer verklagen würde, wör es das mit der liebe. Das ist eigtl alles was ich sagen wollte.

Mitglied inaktiv - 12.07.2019, 22:26



Antwort auf: Unterhalt

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Unterhaltsrecht/Unterhaltsrecht_node.html "Verpflichtung der Eltern eines nichtehelichen Kindes untereinander Der Vater hat der Mutter für die Zeit von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren, § 1615l Absatz 1 BGB. Außerhalb dieser Zeit gilt die Verpflichtung nur hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung entstehen. Darüber hinaus steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, soweit sie einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist (§1615l Absatz 2 BGB). Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Voraussetzungen des Anspruchs sind entsprechend der Vorschriften zum Verwandtenunterhalt insbesondere die Bedürftigkeit der Mutter (§ 1602 Absatz 1 BGB) und Leistungsfähigkeit des Vaters (§ 1603 Absatz 1 BGB). Die Ausführungen zur Unterhaltspflicht von Verwandten gelten daher entsprechend. Betreut der Vater das Kind, so steht ihm gegen die Mutter der Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, § 1615l IV BGB." https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

von HeyDu! am 12.07.2019, 22:44



Antwort auf: Unterhalt

Also gibt's gar nichts für die Frau wenn man nicht verheiratet ist?

von AA19 am 12.07.2019, 23:18



Antwort auf: Unterhalt

Lies doch bitte richtig. Letzter Beitrag.

von HeyDu! am 12.07.2019, 23:22



Antwort auf: Unterhalt

unabhängig von der Schwangerschaft und Mutterschaft lese ich dass die Mutter Unterhalt bekommen kann wenn sie bedürftig ist, die Frage ist was ist dazu die Definition ab wie viel Euro Einkommen ist man bedürftig und wann nicht mehr?.. unter 1200€...?

von AA19 am 13.07.2019, 00:02



Antwort auf: Unterhalt

mir wäre das ja zu blöd, bei einem Kerl um Kohle zu betteln. Gib das Kind in Betreuung und geh wenigstens Teilzeit arbeiten und zieh dort aus. Dann reicht auch die Kohle Gehalt+Kindergeld+Kindesunterhalt Die Beziehung zu dem Mann würde wirklich überdenken. floe

von la-floe am 13.07.2019, 08:20



Antwort auf: Unterhalt

Dein Partner hat 3500 netto - davon gehen ab: Kosten Haus, seine Versicherungen, Handy, Fahrtkosten, Lebensmittel. Davon ausgehend, das Haus ist noch nicht abbezahlt, werden da ja schon mal mindestens 1500 oder mehr für abgehen. Du selbst gibst deine Kosten für Versicherungen, Handy etc mit 700 Euro an, setzen wir diese auch für ihn mal an. Dann hat er jetzt noch 1300 Euro übrig. Davon bezahlt er eure Lebensmittel, alles für´s Kind und gibt dir noch 200 Euro. Also, wenn ich mich jetzt nicht komplett falsch liege, bleibt ihm dann doch auch nicht wirklich viel Geld übrig. Lebensmittel sind doch wohl auch eher 400-500 Euro + 200 für dich + alles für´s Kind ca. 100 Euro. Jetzt hat er noch 500-600 Euro über - und du hast 400. Bitte korrigiere mich, wenn ich mit seinen Ausgaben komplett falsch liege - ich kann das nur schätzen. Aktuell bekommst du noch EG, wovon du deine Ausgaben wie Versicherung etc decken kannst und solltest. Davon ausgehend, dass du vorher gearbeitet hast, werden dann ja vermutlich auch nicht nur 300 Euro sein. Evt. ist das Haus abbezahlt, dann sieht es natürlich anders aus - aber ansonsten würde ich jetzt nicht sehen, was so furchtbar ungerecht ist? Ja, Kassenzettel vorlegen ist unter alles Kanone - keine Frage. Aber ansonsten ... Die Frage danach, ob ihr überhaupt gemeinsam beschlossen habt, dass du 2 Jahre zu Hause bleibst und du dann nur TZ arbeiten gehst, hast du bisher nicht beantwortet. Musst du natürlich auch nicht - aber solche Streitigkeiten ums Geld oder sonst etwas liegen nicht selten genau daran, dass man es nicht wirklich gemeinsam beschlossen hat.

von cube am 13.07.2019, 08:52



Antwort auf: Unterhalt

Bin mir auch grad nicht sicher ob das so alles stimmt. AA schreibt ja nun nicht dass alle Lebensmittel und die Sachen für das Kind bezahlt.... Und wofür die 200€ sein sollen. Haushaltsgeld? Geld für ihre Ausgaben wie Priester, Handy, Versicherung?

Mitglied inaktiv - 13.07.2019, 09:11



Antwort auf: Unterhalt

Ich hatte insgesamt 700 € zur Verfügung inklusive Kindergeld und jetzt eben nur noch 200 € ohne das Kindergeld. Er hat 3000 € bereinigt davon geht nur noch freizeitvergnügen ab. und meine 700€ sind Kosten für alles für Freizeit und Versicherungen Rente und so weiter. Und ja es war ausgemachte Sache dass ich 3 Jahre zu Hause bleibe von beiden Seiten.

von AA19 am 13.07.2019, 09:27



Antwort auf: Unterhalt

Und das Haus ist abbezahlt. Außerdem hat er noch Einkünfte aus einer Mietwohnung.

von AA19 am 13.07.2019, 09:28



Antwort auf: Unterhalt

Und die entscheidende Sache die keiner sieht wenn ich dann Teilzeit arbeite verdiene ich weniger für das aktuell Leben ok... aber auch für die Rente also muss ich ja ein bisschen mehr zurückgeben damit ich im Alter klar komme er aber nicht weil er ja gleich viel verdient...

von AA19 am 13.07.2019, 09:31



Antwort auf: Unterhalt

du solltest mit ihm mal ein Gespräch darüber führe, das es so nicht geht. Wenn ihr gemeinsam beschlossen habt, dass du zu Hause bleibst und dann TZ arbeitest, sollte wohl klar sein, dass er dich eben in dieser Zeit mit finanzieren muss. In einer gleichwertigen Partnerschaft ist es doch wohl selbstverständlich, dass du dann nicht um alles betteln muss bzw. so kurz gehalten wirst. Wie ich schon mal schrieb: wenn es eben so ist, wie du jetzt schreibst - dann würde ich mir mal überlegen, ob du mit so einem Menschen wirklich zusammen leben willst. Also erst mal mit ihm Klartext reden und wenn das nichts nutzt, würde ich mich wohl eher trennen. Jedenfalls würde ich nicht meine nächsten Jahre damit verbringen wollen, als Bittstellerin leben zu wollen. No way. Du stündest finanziell wohl deutlich besser da, wenn ihr euch trennt. Kindesunterhalt dürfte nicht wenig sein und bis zum 3. LJ müsste er dir auch Betreuungsunterhalt zahlen. Es ist ja kaum davon auszugehen, dass er unter den Selbstbehalt von 1200 Euro rutschen würde.

von cube am 13.07.2019, 09:38



Antwort auf: Unterhalt

Wie schon geschrieben, funktioniert so doch keine Partnerschaft auf Augenhöhe. Ihr habt zusammen beschlossen, das Lebensmodell zu leben mit Papa arbeitet, Mama hütet das Kind und geht später nur Teilzeit arbeiten. Überdenke, ob du das noch Jahrelang mitmachen möchtest. Das mit dem Kassen Zettel für ausgaben für das Kind, ist ja wohl das Letzte. Ich glaube mit Trennung und seinem Unterhalt stehst du am Ende besser da

Mitglied inaktiv - 13.07.2019, 09:48



Antwort auf: Unterhalt

Die werde bei der Rente Punkte ausgehend von 3200 € für 3 Jahre monatlich gutgeschrieben. Wenn dir die 3 Jahre Kindererziehung zugesprochen wird was in aller Regel der Fall ist. Ausser ihr habt beantragt das er diese gutgeschrieben bekommt oder ihr euch diese teilt. Ist dein Einkommen derartig hoch das du da Verlust bei der Rente machst? Wenn du über die 3 Jahre hinaus dann daheim bleibst oder nur TZ arbeitest, ist das doch eure gemeinsame Entscheidung. Du kannst genauso dann wieder VZ arbeiten wie der Vater.

von Felica am 13.07.2019, 09:56



Antwort auf: Unterhalt

das sehe ich allerdings ein bisschen anders. Bzw. mache ich nicht meinen Partner dafür verantwortlich, das ich später weniger Rente haben werde. Das habe ich ja genau so mit entschieden. Und das heißt bei "immer zusammen bleiben" (und gleichwertiger Partnerschaft), dass ich letztendlich von seiner VZ-Arbeit und höherer Altersvorsorge mit profitieren werde. Trennen wir uns, profitiere ich eben nicht, sondern muss eben damit leben, dass ich nun doch wieder selbst verantwortlich bin. Dafür habe ich aber auch während unserer gemeinsamen Zeit davon profitiert, dass er mehr Geld verdient und wir uns Dinge leisten, die ich mir alleine evt. nicht hätte leisten können. Wenn ich aber möchte, dass ich rundum und zu jeder Zeit abgesichert bin und kein Risiko eingehen möchte, muss ich mich selbst darum kümmern und eben VZ arbeiten gehen.

von cube am 13.07.2019, 09:57



Antwort auf: Unterhalt

Das mit "schönen" Leben war ja scheinbar vorher schon sonst wäre ja keine Kostenteilung. Und es war doch eigentlich vorher klar, dass irgendwann es kein Elterngeld mehr gibt. Wie war denn da die Absprache?

Mitglied inaktiv - 13.07.2019, 12:07



Antwort auf: Unterhalt

Es ner ledigen Mutter steht Unterhalt bis zum vorherigen netto zu. Bis zu 3 Jahre. Den Unterhalt kann er übrigens steuerlich geltend machen, und du ihn versteuern. Das kann sich aber bei so einem netto schon ganz gut rechnen! Biete ihm doch an dass du VZ arbeiten gehst und er das Kind betreut. Und er von dir etwas Geld bekommt. Findet er blöd? .... nun... du auch... Ich war damals arbeiten VZ, er nebenbei etwas TZ. Ich habe alles bezahlt, inkl. Unterhalt für sein erstes Kind. Seinen Verdienst hat er behalten damals. War eigentlich leicht ungerecht, aber nur hat’s gereicht was ich übrig hatte. Gruß D

von desireekk am 14.07.2019, 04:01



Antwort auf: Unterhalt

Bezüglich der späteren Rente noch ein Kommentar von mir: Wenn man sich gemeinsam (!) darauf einigt, dass ein Elternteil länger als drei Jahre zu Hause bleibt und/oder danach längerfristig zuliebe der Kinder Teilzeit arbeitet, der andere aber weiterhin durchgehend Vollzeit, dann sollte man auch darüber reden, wie der Vollzeit arbeitende Elternteil die dadurch entstehenden Rentennachteile (teilweise) ausgleicht. Jedenfalls, wenn man nicht verheiratet ist. Wenn verheiratete Paar sich trennen, gibt’s ja im Rahmen der Scheidung auch den Versorgungsausgleich, wo dann die Rentenpunkte geteilt werden.

von Rotkehlchen am 14.07.2019, 14:35



Antwort auf: Unterhalt

Hättedadiwari. Wenn einer nicht will ist ente. Und wenn einer selbsständig ist, gibts auch keine rentenpünktlein.

Mitglied inaktiv - 14.07.2019, 19:49



Antwort auf: Unterhalt

Um Gottes Willen. Mit so jemandem sollte man einfach keine Kinder bekommen. Auch ist das eine merkwürdige Beziehung. Meinst Du nicht, dass Du alleine besser dran wärst? Wir handhaben das so, es war klar dass der Zuhause bleibt, der weniger verdient. Es gibt hier kein meins und deins. Und unser Haus ist später unsere gemeinsame Altersvorsorge. Es gibt ein Konto, wir besprechen gemeinsam größere Anschaffungen usw. aber alltägliche Sachen wie einkaufen, Friseur oder Kleidung sprechen wir nicht ab. Das macht jeder wie er möchte.

von Elli30 am 16.07.2019, 16:05



Antwort auf: Unterhalt

Also ich verstehe das richtig: Er zahlt Die Miete bzw das Haus Lebensmittel Und was das Kind so braucht? Da kommt ja schon einiges an Geld zusammen. Und du brauchst für deine persönlichen Bedürfnisse (ganz ohne Miete und Lebensmittel) 700€ im Monat? Das ist schon viel Geld. Ich würde ja mal so ganz einfach ins Blaue hinaus sagen, das deine persönlichen Ausgaben evtl etwas zu hoch sind. Wenn man sich entscheidet, ein Kind zu bekommen und sich den Luxus gönnt länger als man EG bezieht zu Hause zu bleiben, muss man seine Ausgaben da schon etwas anpassen. Mein Mann und ich haben uns seit wir zusammen leben IMMER alle Kosten geteilt. Bei euch übernimmt er ja offensichtlich alle Lebenswichtigen Ausgaben... Und ja auch ich möchte von meinem Mann Nachweise über seine Ausgaben haben, denn ich führe ein Haushaltsbuch. Das hat ihn aber noch nie gestört. Warum auch? Wenn man die Ausgaben gut im Blick hat kann man viel besser einsehen, an welchen Stellen man sein Geld (vielleicht auch unnötig) lässt und es bleibt am Ende tatsächlich mehr Geld übrig, das man hinterher sinnvoll investieren kann. Für mich hört er sich einfach nach einem wirtschaftlich denkenden Menschen an. Aber wenn dich das alles so stört, wieso setzt du dich nicht einfach mal mit ihm zusammen und lässt dir seine Rechnung erklären? Bzw kannst ihm ja mal darlegen, wieso deine monatlichen Kosten für die Dinge die eben nicht zum Lebensnotwendigen gehören so hoch sind. Grüße Tin

von MamaTin am 16.07.2019, 19:04



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Hallo, meine Tochter ist 10Jahre alt. Ihr Vater hat immer Unterhalt gezahlt, auch wenn mal nachträglich einen Monat. Nun halt er den Unterhalt zurück und meint er überweist es auf ein extra Konto. Ich sollte nun sagen wenn ich Geld brauche und für was und er gibt es mir Dan. Da er bedenken hat das es nicht für seine Tochter ausgegeben wird....


Unterhalt und Kita beitrag

Hallo und Guten Tag Frau Bader, Mein Mann zahlt Unterhalt für 3 Kinder(17,15,11). Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe (18,16) Wir haben einen gemeinsamen Sohn 5. Wie ist es mit Kindergartenbeitrag (momentan zählen nur 2 Kinder im Haushalt)  daein Mann den vollen  Unterhalt für 3 Kinder bezahlt, besteht da Irgendeine möglichkeit den Kinder...


Unterhalt, Gericht, Jobcenter

Hallo,   Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wu...


Unterhalt ab 18 bei unbegrenztem Titel

Hallo Frau Bader, Kind wird 18 und befindet sich in der Ausbildung, es besteht ein Unterhaltstitel jedoch ohne Vermerk wie lange dieser gültig ist. Ab dem 18. Geburtstag sind ja dann beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet. Wie geht es nun ab dem 18. Geburtstag weiter? Muss weiter nach Titel gezahlt werden? Muss der Titel vom Unterhalt...


Folgefrage zu Unterhalt ab 18

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Frage. Der Unterhaltspflichtige Elternteil erhielt nach der Verhandlung vom Gericht ein Protokoll mit folgendem Wortlaut:  Die Beteiligeten schließen sodann folgenden Vergleich: Der/ Die Antragsteller/in verpflichtet sich, für den /die Antragsteller/in einen monatlichen Kin...