Hallo, ich habe ein Problem. Mein Lebensgefährte hat einen 13 jährigen Sohn, für den er den gesetzlichen Unterhalt zahlt. Der Sohn wohnt mit seiner Mutter in Berlin-Kladow. Wir wohnen im Land Brandenburg. Die Exfrau meines Gefährten fordert fast jährlich eine Verdienstbescheinigung, obwohl die Auskunftspflicht nur alle zwei Jahre beträgt und der Verdienst meines Gefährten sich nicht ändert. Darf sie trotzdem Auskunft verlangen? Außerdem sendete sie uns jetzt eine Kindergeldabzugstabelle-Ergänzung Berliner Tabelle stand 1.1.2002 zu, diese ist in die Düsseldorfer Tabelle und in die Berliner Tabelle untergliedert. Nun sagte man mir auf dem Jugendamt, dass es keine Unterteilung in Ost und West gibt, und das es keinen unterschied zwischen Berlin und Brandenburg gibt. In der Westtabelle errechnet sich ein höherer Satz, den sie nun beansprucht und rückwirkend bis Januar 2002 nachgezahlt haben möchte. Nun meine frage: falls es eine Unterteilung in Ost und West gibt, gilt sie auch in Berlin? Und müssen wir über ein halbes Jahr rückwirkend nachzahlen?
Mitglied inaktiv - 27.08.2002, 20:35