Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Fragen zum Kindsunterhalt: Wie oft darf das Jugendamt den Unterhaltsvorschuß kontrollieren bzw neu prüfen? Was sind anrechenbare Leistungen auf den Lohn? ( auch bezogen auf den Unterhalt für Kinder) Kredite? Miete? Werbungskosten? Vielen Dank
von Snowdiva am 02.01.2017, 12:43