Bekommt jemand (alleinerziehend, unverheiratet mit Kind unter 3), die vom Kindesvater für's Kind Unterhalt erhält, noch Betreuungsunterhalt für sich, obwohl sie Teilzeit arbeitet (vor Geburt Vollzeit)? Stimmt es, dass dem Vater fast alles bis auf 1000 Euro weggenommen wird?
Mitglied inaktiv - 05.07.2002, 00:28
Antwort auf:
Unterhalt
Hi,
also solange das Kind unter 3 Jahren alt ist, wäre (theoretisch) der Vater (der mit der Mutter nicht verheiratet ist/war) auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet, ausserdem ist die Mutter solange NICHT verpflichtet, selber zu arbeiten, was bedeutet, dass ihre Erwerbstätigkeit nicht voll angerechnet wird.
Ist sie teilzeiterwerbstätig, wird ihr Einkommen evtl. nur zu 50% angerechnet.
Der Vater des Kindes muss der Mutter Unterhalt in Höhe ihres letzten Nettoeinommens leisten, jedoch maximal 3/7 seines anrechenbaren Nettos und maximal soviel, dass ihm 1000€ als Selbstbehalt bleiben.
Hatte die Mutter kein einkommen (Schülerin, Studentin etc) dann ist ihr Unterhaltsbedarf 730€.
Auch hier muss der Vater max. 3/7 seines Nettos zahlen, bzw maximal soviel, dass ihm 1000€ bleiben.
Der Kindesunterhalt (Tabellenwert) und berufsbedingte Kosten und evtl. Kreditkosten können vorabgezogen werden.
ciao
Mitglied inaktiv - 05.07.2002, 08:53