Sehr geehrte Frau Bader,
muss der KV Unterhalt zahlen, auch wenn kein Kontakt mehr zum Kind besteht?
Der KV sagt nein, denn er erhält ja keine Leistung im Gegenzug.
Den Termin am 8.8.15 (erstes Treffen seit 7 Monaten) hat er abgesagt, weil angeblichen arbeiten musste. Seit her besteht er darauf, dass das Kind zu ihm kommt und er nicht zu ihr (Distanz 150 km einfacher Weg)...
Vielen Dank
Colien
von
Colien07022004
am 10.08.2015, 11:40
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
natürlich muss er. Unterhalt ist keine Bezahlung für Umgang
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2015
Antwort auf:
Unterhalt
Da das Kind auch essen, wohnen, sich anziehen muß, wenn es keinen Umgang mit dem KV hat, wird er schon weiter zahlen müssen. Oder wer soll diese Kosten denn sonst übernehmen, seiner Ansicht nach?
von
Strudelteigteilchen
am 10.08.2015, 12:09
Antwort auf:
Unterhalt
Jetzt muss ich mal schimpfen, verzeih.
Ich dachte Du wolltest zum Anwalt ? Und auch das mit dem Weg weißt Du doch.
Wieso handelst Du nicht ? Das geht doch schon ewig so.
von
Sternenschnuppe
am 10.08.2015, 12:34
Antwort auf:
Unterhalt
verstehe ich auch nicht. Was hat Umgang mit Unterhalt zu tun? dann müssten zig Väter keinen Unterhalt zahlen die ihre Kinder - warum auch immer - nicht sehen. Er zahlt nicht dafür das Kind zu sehen, sondern dafür das er eines hat!
Ab zum Anwalt, mach dem mal Feuer unterm Hintern.
Mitglied inaktiv - 10.08.2015, 13:28
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
leider ist unsere kleine Tochter sehr schwer krank und der Weg zum Nwalt absolut nicht zu schaffen. Das JA hat die Beistandschaft übernommen. Meine Bearbeiterin ist noch bis Ende August im Urlaub und heute kam der Brief von ihm, deshalb habe ich nachgefragt.
Das JA kümmert sich wirklich toll aber zur Zeit habe ich, durch den Urlaub der Bearbeiterin, keinen kundigen Ansprechpartner.
Ich kümmer mich aber die Situation mit unserem schwer kranken Kind ermöglicht kaum Flexibilität.
Für eure Antworten danke ich euch sehr!
Lg
von
Colien07022004
am 10.08.2015, 19:27