Hallo, hier mal unverbindlicher :=) wenn ein Unterhaltpflichtige in einer stufe 5 euro weniger als für die nächste stufe angesetzt sind, verdient, außer einem kind keine weiteren verpflichtungen hätte, würde er dann 2 oder 3 klassen in der düsseldorfer tabelle hochrutschen ? Oder stellen die sich wegen 5 euro so an, der unterschied ist dann ja doch höher.. Danke Tati
Mitglied inaktiv - 08.06.2002, 12:46