Hallo Frau Bader, ich lebe getrennt vom Vater meiner drei Söhne, für die er Unterhalt zahlt. Diesen haben wir (bisher) einvernehmlich orientiert an der Düsseldorfer Tabelle kalkuliert und haben für ihn eine Selbstbehalt einberechnet, da die Kinder an jedem zweiten Wochenende bei ihm sind. Nun möchte er, dass ich nahezu jede Aufwendung, die über Lebensmittel hinausgeht, übernehme. D.h. brauchen die Kinder bei ihm zB eine Fahrkarte, wenn er einen Fahrradschlauch repariert, Nasenspray kauft, einem der Jungs außerordentliches Taschengeld für eine Unternehmung am Wochenende, das er bei ihm verbringt etc. Muss ich das tatsächlich erstatten oder entfällt das auf seine Aufwendungen? Mir geht es nicht um regelmäßige Käufe von Kleidung etc. Hat er bisher zB Schuhe gekauft, so habe ich die immer nachträglich bezahlt. Auch alle Geschenke, welche die Kinder für Geburtstage bei Freunden brauchen, die an seinem Umgangswochende stattfinden, habe ich bisher vorab besorgt und bezahlt. Gruß und danke, Henriette
von Henriette am 11.03.2015, 08:14