Frage: Unterhalt

Hallo Frau Bader, ich lebe getrennt vom Vater meiner drei Söhne, für die er Unterhalt zahlt. Diesen haben wir (bisher) einvernehmlich orientiert an der Düsseldorfer Tabelle kalkuliert und haben für ihn eine Selbstbehalt einberechnet, da die Kinder an jedem zweiten Wochenende bei ihm sind. Nun möchte er, dass ich nahezu jede Aufwendung, die über Lebensmittel hinausgeht, übernehme. D.h. brauchen die Kinder bei ihm zB eine Fahrkarte, wenn er einen Fahrradschlauch repariert, Nasenspray kauft, einem der Jungs außerordentliches Taschengeld für eine Unternehmung am Wochenende, das er bei ihm verbringt etc. Muss ich das tatsächlich erstatten oder entfällt das auf seine Aufwendungen? Mir geht es nicht um regelmäßige Käufe von Kleidung etc. Hat er bisher zB Schuhe gekauft, so habe ich die immer nachträglich bezahlt. Auch alle Geschenke, welche die Kinder für Geburtstage bei Freunden brauchen, die an seinem Umgangswochende stattfinden, habe ich bisher vorab besorgt und bezahlt. Gruß und danke, Henriette

von Henriette am 11.03.2015, 08:14



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, ind er Zeit, wo das Kind bei ihm ist, muss er derartige Dinge des tägl. Lebens selber zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2015



Antwort auf: Unterhalt

Das sind alles seine Aufwendungen.

von Pamo am 11.03.2015, 09:07



Antwort auf: Unterhalt

Die DT ist so kalkuliert dass - man davon ausgeht dass regelm. Umgang statfindet inkl. den daraus entshenden Kosten (Abhol-/Bringfahrten, Verpflegung, Unternehmungen, etc); - Dinge des tgl-. Lebens die anfallen vom Ungangsausübenden (in der Zeit wo sie bei ihm sind ist es er, sonst eben Du) getragen werden. Dafür kann er sich ja auch 50% des Kindergeldes bei der Unterhaltsermittlung anrechnen lassen. Das sind mtl. immerhin ca. 300,- EUR für ihn. Dazu braucht man keinen "besonderen Selbstbehalt", der über die 1180 EUR (ca.?) hinausgeht. Gruss Désirée

von desireekk am 11.03.2015, 16:50



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