Hallo,
ist es grundsätzlich immer der Fall, dass, wenn ein Vater, der ca. 1500 Euro netto verdient und 2 Kindern (15 und 12 Jahre)unterhaltspflichtig ist, er immer den Mindestunterhalt zahlen muss, auch wenn er wegen den 2x 335 Euro unter den Mindestbehalt fällt? Uns wurde gesagt, dass ein Vater zu einem Nebenjob greifen müsste, um für die Zahlung des Mindestunterhalts aufzukommen. Ist dies also das absolute Minimum? Oder gibt es Ausnahmen?
Viele Grüße
von
Kerstin75
am 29.11.2011, 21:53
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
wenn er schone 100 % arbeitet, geht ja nicht mehr. Dann wird eine Mangelfallberechnung vorgenommen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2011
Antwort auf:
Unterhalt
hallo
es kommt z.b. auch darauf an was der vater für einen job ausübt,wenn er vollzeit und sehr anstregend sein sollte muss er nicht zwingen einen nebenjob annehmen! wurde uns von einem aw gesagt,normalerweise kommt es dann zu einer magelfallberechnung!
von
CKEL0410
am 30.11.2011, 13:51
Antwort auf:
Unterhalt
Der Vater ist Off-Set Drucker und arbeitet 7-8 Stunden im Schichtdienst. Er ist wieder neu verheiratet, also jetzt seit knapp einem Jahr Lohnsteuerklasse III (vorher I und ca. 1500 netto), aber ich weiß nicht genau, was er jetzt verdient. Früher war er in der 1. Kategorie....jetzt evtl. in der 2. Kategorie.
Werden denn Fahrtkosten immer VOR dem Unterhalt abgezogen? Oder wird der Unterhalt ohne diesen Abzügen vom Netto berechnet?
Viele Grüße
von
Kerstin75
am 30.11.2011, 20:56
Antwort auf:
Unterhalt
wenn die sehr hoch sind können die vorher abgezogen werden!
von
CKEL0410
am 01.12.2011, 13:42