mein freund und ich bekommen ein baby und sind nicht verheiratet
er verdient zur zeit 1400 €
und muss 350€ ungefähr für sein erstes Kind aus nicht ehelicher ebeziehung zahlen
besteht überhaupt die chance das der erste unterhalt mit runtergestuft wird und angeglichen wird
wir werden es ja auch wenn wir die vaterschaftsanerkennung sehen
mach mir vorher aber schon ein kopf
von
nela1806
am 07.11.2011, 09:53
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unterhalt
Hallo,
ein RA vor Ort sollte ausrechnen, ob ein Mangelfall vorliegt, er also nicht genug verdient, um beide Kinder zu befriedigen. Dann muss er weniger an Kind 1 zahlen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2011
Antwort auf:
unterhalt
Im Kopf machen kommst Du bald aufs Treppchen :-)
Ne, ich kann es verstehen.
Er wird weniger zahlen müssen.
Aktuell bleibt ihm ja nur der Selbsterhalt, Euer Kind ist auch berechtigt.
Wohnt ihr zusammen ?
Wie alt ist sein 1. Kind und wer hat da damals den Unterhalt berechnet ?
Mitglied inaktiv - 07.11.2011, 10:56
Antwort auf:
unterhalt
tut mir leid ich merk schon ich nerv damit
seins wird 12
wir wohnen zusammen
na ich lass am besten auf ein zukommen
danke aber trotzdem
von
nela1806
am 07.11.2011, 11:19
Antwort auf:
unterhalt
Ist doch ok, wen es nervt soll es überlesen.
Wenn ihr zusammenwohnt, dann mindert sich sein Selbsterhalt etwas.
Kommt eben drauf an wo er das damals ausgemacht hat, ob ein Titel existiert und so.
Laut Tabelle, abzügglich hälftigem Kindergeld, müsste er nur 334 zahlen ?
Hat er Arbeitsweg etc. ? Werbungskosten ? Das wird nochmal angerechnet vom Netto, also runtergerechnet.
Am besten mal mit dem Jugendamt zusammensetzen , Unterlagen abgeben und darum bitten es auszurechnen.
Wenn ein Titel besteht, dann Abänderungsantrag stellen.
Zumindest nach der Geburt.
Mitglied inaktiv - 07.11.2011, 11:58