Frage: unterhalt

mein freund und ich bekommen ein baby und sind nicht verheiratet er verdient zur zeit 1400 € und muss 350€ ungefähr für sein erstes Kind aus nicht ehelicher ebeziehung zahlen besteht überhaupt die chance das der erste unterhalt mit runtergestuft wird und angeglichen wird wir werden es ja auch wenn wir die vaterschaftsanerkennung sehen mach mir vorher aber schon ein kopf

von nela1806 am 07.11.2011, 09:53



Antwort auf: unterhalt

Hallo, ein RA vor Ort sollte ausrechnen, ob ein Mangelfall vorliegt, er also nicht genug verdient, um beide Kinder zu befriedigen. Dann muss er weniger an Kind 1 zahlen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2011



Antwort auf: unterhalt

Im Kopf machen kommst Du bald aufs Treppchen :-) Ne, ich kann es verstehen. Er wird weniger zahlen müssen. Aktuell bleibt ihm ja nur der Selbsterhalt, Euer Kind ist auch berechtigt. Wohnt ihr zusammen ? Wie alt ist sein 1. Kind und wer hat da damals den Unterhalt berechnet ?

Mitglied inaktiv - 07.11.2011, 10:56



Antwort auf: unterhalt

tut mir leid ich merk schon ich nerv damit seins wird 12 wir wohnen zusammen na ich lass am besten auf ein zukommen danke aber trotzdem

von nela1806 am 07.11.2011, 11:19



Antwort auf: unterhalt

Ist doch ok, wen es nervt soll es überlesen. Wenn ihr zusammenwohnt, dann mindert sich sein Selbsterhalt etwas. Kommt eben drauf an wo er das damals ausgemacht hat, ob ein Titel existiert und so. Laut Tabelle, abzügglich hälftigem Kindergeld, müsste er nur 334 zahlen ? Hat er Arbeitsweg etc. ? Werbungskosten ? Das wird nochmal angerechnet vom Netto, also runtergerechnet. Am besten mal mit dem Jugendamt zusammensetzen , Unterlagen abgeben und darum bitten es auszurechnen. Wenn ein Titel besteht, dann Abänderungsantrag stellen. Zumindest nach der Geburt.

Mitglied inaktiv - 07.11.2011, 11:58



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