Ich bin Alleinerziehende Mutter und noch in der Schulausbildung und werde bald studieren. In wie weit ist der Vater meines Kindes Unterhalt pflichtig? Muss er auch Unterhalt zahlen wenn er noch in der Ausbildung ist oder übernimmt das Jugendamt dann noch die Zahlungen? Wie läuft so etwas ab?
Danke schoneinmal im vorraus für die Antwort.
LG
von
Isabella123
am 08.07.2011, 20:31
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
für das Kind sowieso und für Sie mal mind. bis das Kind drei ist. Wenn er natürlich nicht zahlen kann, ist das schlecht. Dann muss man über Unterhaltsvorschuss nachdenken
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2011
Antwort auf:
Unterhalt
wenn er über dem selbstbehalt von ( ich glaube ) 1000€ liegt, kann er auch in ausbildung unterhalt zahlen.
wenn nicht, kannst du beim jugendamt einen antrag auf unterhaltsvorschuss stellen. den muß der vater aber, wenn er dann verdient, zurückzahlen plus den dann festgesetzten evtl mehrunterhalt.
Mitglied inaktiv - 09.07.2011, 17:47