hallo frau bader.wie würde es aussehen wenn ich mich von meinem freund,der vater unsere 2 kinder trennen würde.wir haben beide das sorgerecht.er muß doch dann für die kinder zahlen...er bekommt ca 1000 euro im monat.wie sieht es mit mir aus? würde er für mich auch zahlen müssen oder nur wenn wir verheiratet wären und es sein "geldbeutel" zuläßt? noch eine frage.die kinder heißen mit nachname wie er.kann das geändert werden? wenn ich jetzt angenommen einen anderen mann heirate,heiße ich wie er und die kinder wie der vater?? es sein denn mein neuer partner würde die kinder adoptieren? das läßt dann sicher der leibliche vater nicht zu,was eigentlich auch verständlich wäre....
vielen dank
Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 12:33
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
wenn er 1000 € netto verdient, wird eine Mangelfallberechnung vorgenommen. Arbeitet er und bekommt das? Dann wird er einen Selbstbehalt von 900 € haben (so die Düseldorfer Tabelle). Viel Unterhalt kann er dann nicht zahlen.
Eine Adoption oder auch eine Einbenennung gehen nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters (oder Ersetzung durch gericht, eher ausgeschlossen)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2010
Antwort auf:
unterhalt
Hallo
Oha, bei 1000 Euro kann er nichtmal den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen.
Selbsterhalt ist bei 900 Euro herum, was mehr ist kann herangezogen werden.
Wenn Du Dich trennst ist es das Beste Unterhaltsvorschuss zu beantragen und die Beistandschaft für die finanziellen Dinge der Kinder einzurichten.
Dann schreiben sie ihn an, rechnen aus, und zahlen Dir eben auch den Vorschuss für ihn, weil er wohl nicht mehr als 100 Euro abgeben kann / muss.
Je nachdem wie er arbeitet raten sie ihm dann auch zu einem Nebenjob, denn als Unterhaltspflichtiger ist er verpflichtet alles zu geben, um den Unterhalt zu leisten.
Heutzutage bei den Jobs schwer.......
Wenn er ausreichend verdienen würde, dann könntest Du Betreuungsunterhalt fordern, bis das jüngste Kind 3 ist, aber das kommt dann ja gar nicht in Frage.
Eine Namensänderung ist schwer, auch wenn er zustimmt.
Eine Bekannte wollte das machen nach der Scheidung, da war der Vater sogar einverstanden, aber es wurde abgelehnt.
Einbenennung nach neuer Hochzeit geht, wenn er damit einverstanden ist.
Komisch eigentlich, dass es anders nicht geht, aber das sind Infos die ich von der Bekannten habe, sie hatte alles versucht.
Adoption : Gaaanz heisses Eisen.
Also, ich habe auch einen Sohn aus früherer Beziehung und mein Mann ist zu seinem Papa geworden.
Der leibliche Vater will allerdings auch keinen Kontakt !
Ich würde einer Adoption erst zustimmen, wenn mein Sohn den Wunsch später selbst äussert, denn noch lebt sein Vater und kann sich umbesinnen.
Wurzeln bleiben Wurzeln, und mein Mann ist und wird der Papa des Herzens bleiben.
Man muss auch erst 1 oder 2 ? Jahre verheiratet sein, bevor der Partner überhaupt adoptieren darf.
Ich finde immer, dass so eine Adoption nichts mit der Liebesbeziehung zu tun hat.
Ich kann mich scheiden lassen, eine Adoption kann man nie wieder rückgängig machen, da bedarf es schon viel tieferen Überlegungen !
Wünsch Dir alles Gute
Mitglied inaktiv - 31.05.2010, 12:44