Hallo Frau Bader,
ich möchte gerne eine Frage für meine Freundin stellen. Sie hat mit einem selbständigen Schuster aus einer zweijährigen Beziehung Zwillinge, die nun im Mai ein Jahr werden.
Vor kurzem haben sich die beiden getrennt. Steht meiner Freundin auch Unterhalt zu? Der Kindsvater hat aus einer ersten Ehe ein Kind. Für diese Exfrau und das Kind bezahlt er Unterhalt. Für die Zwillinge meiner Freundin auch.
Würde meiner Freundin auch Unterhalt zustehen? Wie würde man den Anspruch durchsetzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Herzliche Grüße
Pauline
Mitglied inaktiv - 04.04.2010, 19:37
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
erst kommen alle Kinder u dann die Mütter. Bis zum 3. LJ hat sie einen Asnpruch, Frage ist, ob er genug für alle verdient
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2010
Antwort auf:
Unterhalt
per anwalt und ja:
ihr steht unterhalt zu.
ich wage allerdings zu bezweifeln, daß abzüglich des unterhalts für exfrau und kind1 und unterhalt für kind2 und kind3 noch etwas übrig bleibt. auch wenn exfrau zurückstehen muß.
Mitglied inaktiv - 04.04.2010, 20:17
Antwort auf:
Unterhalt
Danke für die Info. Weißt du auch, für wen die Exfrau zurückstehen? Für die Kinder ist klar. Er bezahlt für den Jungen aus erster 380 Euro und für die Zwillinge pro Kind schon 360 Euro. Plus aktuell noch Unterhalt für die Ex.
Mitglied inaktiv - 04.04.2010, 23:01
Antwort auf:
Unterhalt
kindesunterhalt geht vor dem ehegattenunterhalt, ich meine, bei ehegattenunterhalt ist der selbstbehalt 1100€. die müssen ihm zum leben bleiben, der rest wird dann aufgeteilt. kommt auch drau an, was bei der scheidung vereinbart wurde, wie alt kind1 ist etc.
am besten einen anwalt aufsuchen, bei selbstständigen ist das ja auch alles nicht so einfach, zumal sie sich auch ärmer rechnen können.
Mitglied inaktiv - 05.04.2010, 11:06