Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage zum Thema Unterhalt! Können sie mir auch noch sagen, in welchem Gesetzestext plus § steht, das der KV ab dem Geburtsmonat und nicht erst ab Tag der Geburt Unterhalt zu zahlen hat? Die Dame vom JA, welche die Beistandschaft übernommen hat sagt nämlich, das der KV erst ab Tag der Geburt den Unterhalt bezahlen muß.
LG Anne
Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 21:54
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
Die Unterhaltspflicht beginnt, wenn man es ganz genau sieht, sogar sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Falls die Kindesmutter infolge der Schwangerschaft an einer (bereits ausgeübten oder geplanten) Erwerbstätigkeit gehindert ist, beginnt die Unterhaltspflicht sogar schon vier Monate vor dem Geburtstermin.
Hinzu kommen die Kosten für die Erstlingsaussattung u für die Entbindung, wen keine KK besteht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2010