Frage: Unterhalt

Hallo, den Unterhalt für meinen Sohn (4,5 Monate) regelt zur Zeit das JA. Nun haben die mich darauf hingewiesen, das mir auch Unterhalt durch den KV zustehen würde. Darum müßte ich mich jedoch selbst kümmern. Wenn ich das zur Zeit nicht machen möchte, hätte ich in beispielsweise zwei Jahren das Recht den Unterhalt rückwirkend einzuklagen? Vielen Dank für die Antworten, LG Anne

Mitglied inaktiv - 22.02.2010, 22:58



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, Unterhalt kann man nicht rückwirkend einfordern, nur ab dem Momant der ersten Aufforderung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2010



Antwort auf: Unterhalt

das ist richtig. du mußt aber einen anwalt aufsuchen, der deine ansprüche durchsetzt. pkh bekommst du auch nur bei hohen erfolgsaussichten, das kannst du aber im vorfeld einschätzen, denn du wirst ja ansatzweise wissen, was der gutste verdient.

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 08:56



Antwort auf: Unterhalt

Wäre es also möglich, sich erst in ein paar Monaten um den Unterhalt zu kümmern. Wird er dann rückwirkend bezahlt?

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 09:38



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, nein, Unterhalt kann man nicht rückwirkend verlangen. Ist kalr im BGB geregelt. Wann er tatsächlich fliesst hat nichts damit zu tun daß der Anspruch als solcher rechtzeitig geltend gemacht werden muß. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 09:45



Antwort auf: Unterhalt

also ich habe das 1997 aber getan....per anwältin. habe es aber nicht mehr verfolgt, denn der kv bedrohte mich. eine frühere kollegin hat ihn auch erfolgreich rückwirkend eingeklagt: und bekommen!

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 09:52



Antwort auf: Unterhalt

Mir ist es zur Zeit einfach unmöglich, mich darum auch noch zu kümmern und ich würde dies gern erst in ein paar Monaten machen, möchte jedoch nicht, daß ich dadurch die letzten 5 Monate verliere, bzw weitere Monate verliere.

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 09:57



Antwort auf: Unterhalt

also ich weiß ja nicht, was das für ein großer aufwand ist.... ein besuch beim anwalt und normalerweise kümmert DER/DIE sich dann drum.... meinst du, er verdient genug, um kindesunterhalt UND deinen unterhalt bestreiten zu können?

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 10:16



Antwort auf: Unterhalt

Ich habe 2 Wochen nach der Geburt das Pflegemanagement für meine Oma übernommen, inkl. Haushaltsauflösung + gesetzlicher Betreuung. Meine Mutter hat Demenz und ich muß mich kümmern. Das Haus in dem wir wohnen wird abgerissen und wir sind nur am Wohnungen checken, fürs Elterngeld mußte ich zweimal Widerspruch einlegen und erhalte es erst seit zwei Wochen und MIR REICHTS! Ich weiß nicht worum ich mich im Moment noch so kümmern soll!!! Noch Fragen? Was den KV anbelangt steige ich da nicht durch, mir gegenüber tut er immer so als ob er total mittellos ist. Er ist gerade aus dem Skiurlaub zurück gekommen, wohnt in einem Haus auf drei ebenen mit Sauna, Gartenteichen und der Haushalt umfaßt drei Autos + Motorrad mit seiner neuen Familie.

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 10:31



Antwort auf: Unterhalt

um sicher zu gehen, daß deine ansprüche nicht verwirken bedarf es möglicherweise eines anrufes und ein paar gescannten unterlagen oder maximal eines besuches.

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 10:41



Antwort auf: Unterhalt

Dann jedoch beim Anwalt?! So ein Treffen kostet nur locker auch wieder 90 Euro....

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 10:43



Antwort auf: Unterhalt

du kannst dir einen beratungsschein beim amtsgericht holen, der kostet dich 10€, wenn du kein einkommen hast. über pkh klärt dich dann der anwalt auf. mit 90€ wirst du sonst nicht hinkommen.....gut und gerne auch um die 200€. ohne anwalt geht es halt nicht. auch in 5 monaten nicht.

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 10:50



Antwort auf: Unterhalt

Könnte ich den Unterhalt dann beurkunden lassen und erst später einklagen?

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 14:16



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