Frage: Unterhalt

Hallo Frau Bader ich hab da mal eine Frage, mein Mann hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung, für den er unterhalt zahlt, allerdings ans Jugendamt weil sie da ne Beistandschaft hat oder wie sich das nennt, nun zahlt er ans Jugendamt 180,- die Jugendamtsmitarbeiterin meinte eigenlich müsste er mehr zahlen aber das Geld " einzutreiben" läge nicht im Aufgabengebiet des Jugendamtes sondern eines Anwalts, sie habe die Mutter darauf hingewiesen das ein höherer Unterhaltsanspruch besteht und das sie sich mit einem Anwalt in verbindung setzen soll wenn sie den Unterhalt haben möchte! Das ganze ist jetzt schon 5 Monate her, bisher kam noch nichts! Wie sieht das aus, kann sie in sagen wir mal 3 Jahren kommen und den Unterhalt von den letzten 3 Jahren einklagen? Oder kann sie nur den Unterhalt geltend machen ab dem Zeitpunkt wo sie Klage eingereicht hat? Da wir zu der Ex Freundin meines Mannes keinerlei kontakt und auch zu seinem Sohn kein Kontakt besteht, weil sie es unterbindet, können wir auch nicht persöhnlich mit ihr reden. Wir möchten halt vermeiden das in 3 Jahren ne dicke rechnung kommt wegen dem Unterhalt den sie jetzt nicht haben wollte aber in 3 Jhren dann evtl einklagt! Vielleicht können sie mir da helfen?

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 11:05



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, Unterhalt kann nur ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde. Die KM muss also Ihren Mann (zu Auskunft) u Zahlung auffordern Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2010



Antwort auf: Unterhalt

...wie unterbindet sie denn den Kontakt? Er könnte sein Recht auf Umgang einklagen, oder will er nicht?

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 14:52



Antwort auf: Unterhalt

ot

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 16:24



Antwort auf: Unterhalt

du auch...

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 19:24



Antwort auf: Unterhalt

hm: ich habe einen dynamischen titel und damit kann ich ab falschzahlung alles eintreiben und nicht nur, wenn ich es dem kv sage. das jugendamt hat doch dafür sorge zu tragen, dass unterhaltstitel bestehen. solch eine aussage finde ich extremst krass. greetz anahid

Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 21:00



Antwort auf: Unterhalt

Ein Unterhaltstitel besteht nicht, die Eltern der KM (mein Mann und die KM waren bei der geburt des Kindes noch minderjährig) haben damals bei der Vaterschaftsannerkennung beim Jugendamt offiziell auf den Unterhalt verzichtet, da die Mutter und der Vater der KM (hatten damals die Vormundschaft) allein für den kleinen sorgen wollten und von der Familie meines Mannes nichts wissen wollten! Ach das ist alles eine lange geschichte, hab auch ne zeit gebraucht bis ich da durch gestiegen bin. Ich weiß ja nicht wie es vor fast 11 Jahren war, mit den Unterhaltstiteln, bei meinem Mann hätte das ja nichts gebracht da er ja noch Schüler war! Ich kenn mich mit der Materie nicht wirklich aus. Auf jedenfall besteht auch aktuell kein Unterhaltstitel, das hätten wir ja mitbekommen, Männe hätte den ja unterschreiben müssen! Aber es kam wie gesagt nie was von ihr! Das schreiben vom Jugendamt mit der Zahlungsaufforderung der 180,.- war das einzigste was kam! Ist echt alles etwas kurios, ich dachte auch immer das das Jugendamt sich darum schon kümmern würde! Na da bin ich ja froh das ich nie aufs Jugendamt bzgl. Unterhalt angewiesen war.

Mitglied inaktiv - 17.02.2010, 09:13



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