Frage: Unterhalt

Guten Tag, mein Freund hat eine 12jährige Tochter, die unoffiziell seit ca 1 Jahr bei ihrer Oma lebt. Seine Ex und er haben das gemeinsame Sorgerecht, waren aber nicht verheiratet. Er zahlt 200 Euro für seine Tochter. Das wurde so vereinbart ohne Jugendamt. Als sie zur Oma gezogen ist, wurde er nicht gefragt, ob sie vielleicht bei ihm wohnen möchte oder ob er damit einverstanden wäre. Meine Frage ist folgende: Wieviel Unterhalt (unterstes Einkommen) müßte er wirklich für seine Tochter zahlen? Ist es nicht so, dass die Mutter auch zahlen muß, wenn die Tochter bei der Oma wohnt? Es geht mir darum, dass die Mutter zur Verantwortung gezogen wird. Ich danke Ihnen schonmal für Ihre Antwort. LG Mel

Mitglied inaktiv - 10.11.2009, 10:17



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, wenn das Kind bei der Oma wohnt, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2009



Antwort auf: Unterhalt

Wenn ich richtig informiert bin, sind 199 Euro schon die unterste Grenze, also der Mindestbetrag - da ist schon anteilig das halbe Kindergeld rausgezogen. Es sei denn, Dein Freund hat noch weitere Kinder, für die er unterhaltspflichtig ist - dann wird anders berechnet. LG Danie

Mitglied inaktiv - 10.11.2009, 21:17



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, hat er mit derm Mutter gemeinsames Sorgerecht? Hat die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine? -> wenn ja, kann er nichts machen. Wenn nein: dann kann er jederzeit sein Kind bei der Oma zu sich holen. .... Wäre es auch das beste für das Kind? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 10.11.2009, 22:21



Antwort auf: Unterhalt

An wen zahlt er denn den Unterhalt? An die Oma oder an die Mutter? Eigentlich müßte der Unterhalt dann geteilt werden!!! Ans Jugendamt wenden wegen Unterhaltsberechnung und wegen der Sache mit dem Umzug zur Oma. Wenn er auch das Sorgerecht hat, hat er da ein Wörtchen mit zu reden!!!

Mitglied inaktiv - 10.11.2009, 22:39



Antwort auf: Unterhalt

Er zahlt 200 € an die Oma. Ich wollte ja gerne wissen, ob diese 200 € durch beide Elternteile geteilt werden muß. Es ist mittlerweile das Beste, dass sie bei der Oma wohnt. Er hat sich natürlich sehr geärgert, dass er überhaupt nicht mit einbezogen wurde und das sich die Mutter das so einfach gemacht hat. Und nur weil sie keinen Bock mehr auf Muttersein hatte, gibt sie eben mal ihr Kind weg. Er will sie nicht schon wieder in ihrem zu Hause rausreißen. Die Kleine hat schon genug mit ihrer Mutter durchgemacht.Sie hat noch eine zweite Tochter von einem anderen Mann. Die wohnt bei der anderen Oma väterlicherseits. Ja, beide haben das Sorgerecht.

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 17:03



Antwort auf: Unterhalt

also mein laiensachverstand sagt mir, daß beide elternteile barunterhaltspflichtig sind, wenn das kind bei der oma wohnt. der anteil der mutter errechnet sich nach dem einkommen der mutter.

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 19:10



Antwort auf: Unterhalt

also ich kenne es so das einkommen deines mannes und der der mutter des kindes werden zusammen gerechten,daraus entsteht eine summe die dem kind zusteht zb 400 euro in einem monat so dann wird es auf die beiden aufgeteilt,wenn beide gleich verdienen muss jeder dann jeweils 200 bezahlen,wenn die frau/mutter mehr wie dein mann verdient dann muss sie auch den hoeheren teil von den 400 euro "bezahlen" wenn dein mann mehr verdient dann muss er es machen (aber kommt auch drauf an ob die jeweilige seite noch weitere kinder hat) ich glaube es drueffen nicht die 10 oder 15 % des einkommens ueberschreiten (aber hier bin ich mir nicht sicher)

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 00:23



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