Frage: Unterhalt

Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Thema Unterhalt. In wenigen Tagen erwarte ich mein erstes Kind. Von dem KV habe ich mich vor einiger Zeit getrennt. Ich erhalte demnächst Elterngeld und Unterhalt. Der KV welcher selbständig ist teilte mir mit, dass er so 200-250 Euro Unterhalt bezahlen würde. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 hatte er gute Einnahmen, dieses Jahr lief es beruflich nicht gut. Mein Interesse ist es weiterhin, mich gütlich mit ihm zu einigen, im Interesse des Kindes. Nur möchte ich aber auch das, was meinem Kind zusteht. Vorerst käme ich mit seinen Unterhaltszahlungen aus, langfristig wäre ich damit jedoch nicht einverstanden. Wenn ich den Unterhalt bestimmen lassen würde, läge er sehr viel höher, etwa bei 450 Euro laut Düsseldorfer Tabelle, da schließlich bei Selbständigen die Einnahmen der vergangenen drei Jahre zählen. Im Moment hat er seit April gar keine Einnahmen gehabt, sagt er…. Sollte ich nach der Geburt zum Anwalt gehen und den Unterhalt festlegen lassen? Kann ich den Unterhalt dann später einklagen, also die Differenz von dem was er im Moment zahlen kann aus Ersparnissen und was dem Kind zusteht. Der KV drohte bereits mit Kontaktabbruch, falls ich den Unterhalt bestimmen lasse. Ich möchte jedoch auch nichts versäumen, zumal ich nicht weiß, wie verantwortlich er sich für sein Kind fühlt und er dann gegebenenfalls eines Tages mal mehr bezahlt, wenn es ihm gerade passt. Diese „Goodwill“-Abhängigkeit möchte ich nicht haben und ständig unter dem Druck stehen, mich gut mit ihm zu stellen. Gibt es nach der Geburt Fristen zur Unterhaltsbestimmung die ich da einhalten muss /sollte? Wo lässt man das machen, beim Jugendamt oder Anwalt für Familienrecht? Wie ist das Procedere? Vielen Dank im Voraus für ihre Bemühungen, mit freundlichen Grüßen Anne

Mitglied inaktiv - 27.09.2009, 19:18



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, wenden Sie sich zunächst ans JA, im Zweifel auch an einen RA. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2009



Antwort auf: Unterhalt

Hallo Anne, bevor Du jetzt mit dem Unterhalt "rumkasperst": Sorge dafür, daß er die Vaterschaft anerkennt. Das kann man auch innerh. von 15 min vor der Geburt beim Jugendamt machen. Personalausweise und Mutterpass mitbringen. Die Festzstellung des Unterhalts kannst Du auch "ganz einfach" dem Jugendamt überlassen. dann hast Du selbst recht wenig damit zu tun und bist fast ganz aus der Schußlinie. Die Diskussionen kann er dann mit dem Jugendamt führen. Allerdinsg sollten zwei Dinge einfach nicht miteinander vermengt werden: Die Verpflichtung zum Unterhalt (auch DIR gegenüber!!!) und das Recht aus Umgang des Kindes mit seinem Vater. Mit einem Kontaktabbruch würde er letztlich nur sich und dem Kind die Chance auf ein Kennenlernen nehmen, das hätte aber nichts mit der Zahlungsverpcflichtung zu tun. Die besteht so oder so. Ob er sein Kind sieht oder nicht. Aber nochmal: dazu muß es erst mal "sein" Kind werden und das bedingt eine Vaterschaftsanerkennung bei nicht verheirateten Eltern. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 27.09.2009, 20:36



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, Du kannst beim JA eine Unterhaltsbeistandsschaft für Dein Kind einrichten; dann übernimmt es ein Jugendamtsmitarbeiter, die Unterhaltsansprüche Deines Kindes durchzusetzen und einzufordern. Du hast damit dann nichts mehr zu tun. Vielleicht wäre das eine Lösung? Wir haben seitdem endlich "Frieden". LG Svenni

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 09:14



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