Hallo Frau Bader, bei der Lebensberatung wurde mir empfohlen, eine notarielle Scheidungsvereinbarung zu organisieren, damit ich einen pfändbaren Titel gegenüber dem Kindesvater habe. Jetzt haben wir einen Termin beim Notar, wurden rechtsanwaltlich aber noch nicht zusammen beraten. Mein Mann sagt, ein Notar darf nicht zwei Sachen gleichzeitig tun, beraten und beurkunden. Hat er Recht, oder will er bloß nicht hin? Vielen Dank Sonja
Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 06:56