Welches Einkommen wird bei der Berechnung von Unterhalt eigentlich genommen?
Das Elterngeld? Oder das "ursprüngliche Gehalt" (wenn man vor der Geburt erwerbstätig war) und der Kindsvater muß die Differenz (Elterngeld/ursprüngliches Gehalt) aufstocken bis zu einem Selbstbehalt von ihm 1.000 Euro?
LG
Mitglied inaktiv - 18.08.2009, 00:08
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
Der die € 300,00 übersteigende Teil des Elterngeldes ist bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts nicht um einen Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/10 nach den Süddeutschen Leitlinien zu kürzen, sondern fließt ungekürzt als unterhaltsrelevantes Einkommen in die Unterhaltsberechnung ein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2009