Steht einer Frau die ein Kind hat mit dem Kindesvater aber nicht verheiratet war Unterhalt zu für sich selbst?
Wenn ja wieviel bzw. wo wird das erechnet?
Oder muss die Frau nur von Elterngel, Kindergeld , Kindesunterhalt leben?
Mitglied inaktiv - 16.01.2009, 21:10
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
bis zum 3. LJ. danach stellt sich die Frage der Betreuung und der ARbeitsmöglichkeit der Frau. Eine nichteheliche Mutters teht schlechter als eine eheliche
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2009
Antwort auf:
Unterhalt
Hi...
so weit ich weiß bis zum 3. LJ des Kindes bei nichtverheirateten Paaren...
Also so lange ist der Kindsvater der Mutter Unterhaltspflichtig.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 17.01.2009, 23:00