hallo.ich habe zwei fragen:
kann man ohne erlaubnis der mutter einen vaterschaftstest machen?
mein mann zalt unterhalt an seinen 12 jährigen sohn,und wenn er z.B. ein vaterschaftstest macht,und der negativ ausfällt,muss er dann weiter unterhalt zahlen?
danke im voraus
Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 12:10
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
der Test wäre nicht verwertbar. Aber wenn der Test neg. wäre, könnte der Vater einen gerichtl. Vaterschaftsverfahren machen und das wäre dann verwertbar. Wenn er vorher keinnen Verdacht hatte, dass er nicht der Vater ist, müsste er nicht weiter zahlen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2008
Antwort auf:
unterhalt
Ob er einfach so einen Vaterschaftstest machen kann, weiß ich nicht. Er könnte aber bei Zweifeln vor Gericht eine Klage auf Nichtfeststellung der Vaterschaft einreichen und wenn dann gerichtlich feststeht, dass er nicht der Vater ist, muss er natürlich keinen Unterhalt mehr zahlen und könnte im zivilen Klageweg den bislang gezahlten Unterhalt beim richtigen Vater einklagen, wenn der denn dann feststehen würde.
Allerdings gibt es für solche Vaterschaftsklagen Fristen und er müsste halt begründen, warum er nach 12 Jahren glaubt, nicht der Vater zu sein.
Oder er macht ersteinmal so einen Test, den man in der Apo (?) bekommt und den man einschicken muss (da braucht man aber DNA-Material des Kindes).
lg, jule
Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 12:50
Antwort auf:
unterhalt
Ich würde auche rstmal heimlich einen Test machen udn wenn der zuungunsten (oder Gunsten?) deines Freundes ausfällt, kann er immer noch auf einem Test bestehen.
So vermeidet er, grundlos Porzellan zu zerschlagen getreu dem Motto "Was Mama nicht weiss, macht Mama nicht heiss"...
Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 20:25