Ich hätte mal eine allgemeine Frage, wie sieht es aus, wenn ein Mann mit 2 Frauen uneheliche Kinder gezeugt hat? Hat das erstgeborenen Kind vorranging Anspruch auf Unterhalt? Wenn ausgerechnet wird, das er 200 Euro Unterhalt zahlen kann, der Rest ist sein Eigenbedarf, bekommt dann das erste Kind die 200 Euro bis zur Geburt des zweiten Kindes und dann gibts für jeden 100, oder wie ist das geregelt?
Mitglied inaktiv - 07.01.2008, 16:56
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
beide Kinder sind "gleichwertig".
Im Zweifel muss, je nach Alter der Kinder, eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2008
Antwort auf:
Unterhalt
Alle minderjährigen Kinder sind gleichberechtigt.
Wenn das Einkommen des Vaters nicht reicht, dann muß eine sog. Mangelfall-Berechnung durchgeführt werden.
Das ist nicht einfach...
Google mal danach!
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 07.01.2008, 20:38