Hallo Frau Bader, ich bin im 4.Monat schwanger und werde im Sept.mit meinem Freund(der auch der Vater des Kindes ist)zusammenziehen. Nun meine Frage: Aus einer nichtehelichen Beziehung hat mein Freund 2 Kinder,für die er Unterhalt zahlt. Nach dem Umzug zu mir(450km von den Kindern weg)wird er wahrscheinlich erstmal arbeitslos sein. Solange ich arbeite und selbst ein Einkommen habe,habe ich nun Bedenken,daß in unserer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nun aber mein Einkommen mit angerechnet wird,und ich somit auch den Unterhalt der beiden Kinder aus vorangegangener Beziehung "mitfinanzieren" muß. Wie sieht es da rechtlich aus? Im Voraus vielen Dank für die Antwort! Ciao, Sanny
Mitglied inaktiv - 16.07.2001, 15:29