Frage: Unterhalt

Ich hoffe ich kann es gut genug erklären... Ich bin geschieden und habe 2 Töchter ( 4 und 5 1/2 Jahre) mit meinem Exmann. Mein Exmann ist in Haft! Ich bekam seit der Trennung Nov. ´04 weder Ehegatten- noch Kindesunterhalt. Er hat sich immer vor Arbeit gedrückt. Titel habe ich schon. Mein Vater ist Justizvollzugsbeamter in der Haftanstalt wo mein Exmann sitzt. Dadurch habe ich erfahren, dass er nun in der JVA ganztags 8std/5Tage die Woche arbeitet. Er hat etwa einen Stundenlohn von 1.70 € somit im Monat ca. 270 € im Monat. Ich weiss nicht ob das unverschämt von mir ist, aber ich will wissen ob er davon nicht ein wenig Kindesunterhalt zahlen kann/muss. Ich schleppe mich finanziell durch mit den Kindern und jetzt habe ich erfahren, dass er sich dort Kleidung, Turnschuhe, Fussballschuhe etc. bestellt. Sich Pizza und Cola kauft wenn ihm das Gefängisessen nicht schmeckt etc... es macht mich einfach wütend, da er nicht mal eine Geburstagskarte schicken konnte für unsere Kleine. Die Kinder sieht er regelmässig alle 4 Wochen, wenn er Ausgang hat. Er ist im Gefängnis ja "versorgt" Ich muss alles selbst bezahlen - ach es tobt ein Kampf in mir *kopfschüttel*. Können sie mir sagen, ob die Möglichkeit besteht das er ein wenig Kindesunterhalt für Sophie u. Luisa zahlen muss - auch wenn es nur 20 Euro wären? Dankeschön und liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 09:44



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, er liegt weit unter dem Selbstbehalt u muss nichts zahlen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2007



Antwort auf: Unterhalt

verzeih mir die frage, aber dein jetziger mann??? trägt der nicht mit bei zum lebensunterhalt??

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 10:52



Antwort auf: Unterhalt

hab vergessen zu sagen, bin neu verheiratet seit Juni und somit erhalte ich kein Unterhaltsvorschuss mehr. @valli Doch klar, er sorgt sich um uns auch finanziell - keine Frage. Und das in meinen Augen sogar ZU GUT. Was er für die Kinder aus gibt, hat der leibl. Vater noch nie getan! Er stellte immer seine Bedürfnisse in Vordergrund ohne Rücksicht, deswegen ist er jetzt auch in Haft. Mein Mann, er ist der beste Papa u. Ehemann den man sich wünschen kann. Aber der leibliche Vater hat mit mir das gem. Sorgerecht. Somit auch eine Sorgepflicht und die kommt er bzw. kam er noch nie nach. Möchte aber bitte, dass wenn er die Kinder hat (2 Tage lang), saubere u. ordentl. Sachen mitgebe. Und ich könnte doch mal wieder neue Schuhe, Hose etc.... kaufen. Was ich stets tue, nur ich die neuen Sachen den Kindern, wenn sie zum leibl. Vater gehen nicht mitgebe!! So langsam platzt mir einfach der Kragen.

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 11:15



Antwort auf: Unterhalt

sei mir nicht böse, das finde ich schon etwas vermessen...

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 11:55



Antwort auf: Unterhalt

Vermutlich hast du recht... liegt viell. auch daran, dass ich im August meinen 400 Euro job wegen Geschäftsauflösung verlor u. nunja der Vorschuss eben wegfiel. Das sind locker 650 Euro weniger die ich jetzt habe. Mir würde es ja schon zusagen, wenn er pro Kind 10 Euro auf dessen sparbücher einzahlen würde... das mach auch nur ich! *aufschnauf* Ich fragte ihn ja, aber er ist einfach uneinsichtig u. sagte er bräuchte das Geld für sich. *nimmeraufregenwill* *kopfschüttel*

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 12:46



Antwort auf: Unterhalt

Ne da kannste nix machen bei 270 EUR. Der Selbstbehalt bei Unterhalt liegt zur Zeit glaube ich bei 950 EUR wenn mich nicht alles irrt. Drunter kannste nix machen. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 14:05



Antwort auf: Unterhalt

Ich fände es richtig, und wenn es nur 20,- monatlich sind. Im übrigen würde ich sehen,d ass du das alleinige Sorgerecht bekommst - bei "Knacki-Papas" hört bei mir jedes Verständnis auf. Wer sich statt Knast-Fraß ne Pizza liefern lassen kann, kann auch den Kindern Geld geben,d amit sie mal ins Schwimmbad können. Würde man als Mutter - falls man mal in den Kmnast müsste - auch kein bischen anders machen.

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 14:12



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Die Frage ist, wie willst du das durchsetzen? Kein Jugendamt, kein Richter wird bei 270 EUR sagen, dass er was abgeben muss. Tut er es nicht freiwillig, ist da nix. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 14:30



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Naja was heisst durchsetzen, ich wollte einfach fragen wie es mit dem Selbstbehalt im Gefängnis aussieht. Viell. ist es da ja anders, weisst du was ich meine? Schließlich muss er da ja keine Miete, kein Strom, kein Essen, keine Heizkosten etc. nichts zahlen... Viell. hab ich ja Glück und im Gefängnis liegt der Selbstbehalt bei 250 Euro *selbstnichtglaubwasichred* Naja, viell. gibt es da ja eine Regelung und hoffe auf Frau Baders Antwort. Wenn nicht, dann bin ich jetzt wenigstens informiert darüber.

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 15:11



Antwort auf: Unterhalt

Hm... der gute Mann sitzt im Knast, wird VOLL versorgt, keine Miete, keine Kleidung kein Lebensunterhalt fällt an... Die 270 EUR sind also reines "Taschengeld" für Dinge eben wie Pizza & Co. Da finde ich schon, daß da etwas für die Kinder drin ist... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 16:33



Antwort auf: Unterhalt

Der Selbstbehalt hat mit Miete, Nebenkosten, Essen, Kleidung etc. nichts zu tun. Selbstbehalt ist Selbstbehalt. Es gibt auch Väter, die wohnen wieder bei Mutti nach der Scheidung. Auch die haben einen Selbstbehalt und da macht der Vater Staat keinen Unterschied. Im Übrigen Geld von einem Knasti pfänden ist mehr als megaschwierig. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 19:23



Antwort auf: Unterhalt

Hallo ! "Der Selbstbehalt hat mit Miete, Nebenkosten, Essen, Kleidung etc. nichts zu tun." stimmt so nicht ! Im Selbstbehalt sind 360€ für Miete eingerechnet , wenn die Miete zb nur 180€ beträgt sinkt auch der Selbstbehalt ! lG safrarja

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 19:54



Antwort auf: Unterhalt

Ich weiß nicht, wer dir das erzählt hat, aber das stimmt nicht. Der Selbstbehalt ist für alle gleich. Wenn du eine Unterhaltspfändung beim Gericht beantragst (muss man über Pfändungs- und Überweisungsbeschluss), wird immer der Selbstbehalt von 980 glaube ich abgezogen. Da fragt kein Gericht, wieviel Miete hat denn der Schuldner. Nene, wenn ich einen Unterhaltsschuldner habe, der meinetwegen zu hause bei Mutti wohnt und nur 700 eur verdient, kann ich ihm auch nicht 80 EUR wegnehmen und sagen, naja, sie zahlen ja keine miete, da rechne ich mal vom selbstbehalt 360 ab, sind 620 und somit darf ich ihnen 80 wegnehmen. Nene, der Freibetrag ist für alle gleich. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 20:10



Antwort auf: Unterhalt

Aber jeder Gefängnisaufenthalt hat ja mal ein Ende. Und ab da solltest Du Dich intensiv um den Unterhalt für Deine Kinder bemühen. Vorher macht das wenig Sinn und kostet nur Nerven. LG Nadine

Mitglied inaktiv - 07.10.2007, 08:26



Antwort auf: Unterhalt

trotz allem ist er der vater der kinder und wir wissen nicht, was er verbrochen hat. ich finde es bemerkenswert, daß er kontakt mit den kindern hat. im ae werden immer der kontakt zu den vätern so hoch angesiedelt und jetzt wird mit zweierlei maß gemessen und nur die taler gesehen. natürlich könnte er 10€ im monat für die kinder auf die seite legen, aber ich denke, der mann hat jetzt auch andere sorgen ( nicht daß ich jemanden, der im gefängnis sitzt in schutz nehme!!! ) abschließend schließe ich mich gucci an, jeder aufenthalt hat ein ende und danach kann er vielleicht auch was zahlen. auf der anderen seite, frottemonster, vielleicht hättest du nicht gar so überstürzt heiraten sollen, dann hättest du noch länger den uhv bekommen???

Mitglied inaktiv - 07.10.2007, 11:04



Antwort auf: Unterhalt

Hallo ! Wenn im Moment Anspruch bestehen sollte hättest Du eh Probleme den geltend zu machen denn Dein Vater steht auch unter Schweigepflicht und hätte Dir das gar nicht sagen dürfen ! lg ...babe...

Mitglied inaktiv - 07.10.2007, 12:07



Antwort auf: Unterhalt

Das Problem ist nur, dass er nach Haftentlassung wohl kaum Arbeit finden wird und wenn, dann Hilfsarbeit und da ist auch nix pfändbar, weil da liegt der Lohn meistens unter 980 eur netto wohlgemerkt, nicht brutto. Hartz-IV ist nicht pfändbar, Wohngeld auch nicht. Selbst wenn er 2000 eur Hartz-IV hätte (was er aber nicht haben wird), würde es nicht pfändbar sein. Sozialleistungen sind nicht pfändbar, Alg I ja, aber das liegt auch sehr selten über 980 eur. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 07.10.2007, 12:20



Antwort auf: Unterhalt

Stimmt so nicht arlet1978. Nicht jeder Ex-Häftling landet bei einem Hilfsarbeiterjob. Es gibt mehrere Ex-Häftlinge, die einen Job finden(nicht gerade von heute auf morgen), mit dem sie ihren Unterhaltszahlungen nach kommen können und logischerweise auch müssen. Das ist jetzt keine Spekulation, sondern selbst bekannte Tatsache. Wie gesagt: abwarten. LG

Mitglied inaktiv - 07.10.2007, 18:54



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