Hallo Frau Bader, der Vater meiner 4jährigen Tochter ist 2002 vom Jugendamt urkundlich zur Unterhaltszahlung von 137% des jeweiligen Regelbetrags verpflichtet worden. Durch Erhöhung der Regelbeträge müsste er bereits seit Juli 2005 monatlich 23 Euro mehr zahlen. Kann ich diese noch nachfordern oder ist der Anspruch darauf verfallen, weil ich mich nicht rechtzeitig darum gekümmert habe? Beruflich hat sich bei ihm nichts verändert. Vielen Dank für ihre Antwort. Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 27.12.2006, 18:02