Frage: Unterhalt

Liebe Frau Bader, mein Freund zahlt gerichtlich festgelegten Unterhalt an seine Exfrau (gemeinsames Kind), die aber Teilzeit arbeitet. Diese ist jetzt seit ca. 2 Jahren in einer neuen Beziehung, von ihrem neuen Lebensgefährten im 6. Monat schwanger, die beiden planen, eine gemeinsame Wohnung zu kaufen (ist durch Zufall rausgekommen). Frage 1: Falls man sich gütlich auf eine Beendigung des Unterhaltes (für sie!) zu einem gewissen Zeitpunkt einigen kann (man kann ja mal hoffen...), was muss dabei beachtet werden? Muss/ das auch in irgendeiner Form offiziell festgehalten werden? Frage 2: Falls sie sich querstellt und wegen des neuen Kindes nicht mehr arbeitet: Muss mein Freund dann mehr Unterhalt zahlen? Auch wenn die beiden dann u.U. schon zusammenwohnen? Frage 3: Der Umgang mit dem Kleinen klappt weitestgehend reibungslos, allerdings verwehrt die Mutter uns alle "wichtigen" Tage, wie Geburtstag, Weihnachten, sogar Ostern etc. Wir haben uns auf ihr Anraten ans Jugendamt gewandt, das unseren Wunsch auch unterstützt hat, aber die Mutter wehrt sich mit Händen und Füßen gegen alles. Haben Sie noch irgendeinen Tipp? Mit "Gewalt" wollen wir das allerdings auf keinen Fall durchsetzen. Vielen Dank im Voraus AnnaS.

Mitglied inaktiv - 04.01.2006, 22:23



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, 1. Kann, muss aber nicht. Wenn sie in gefstigter neuer Beziehung lebt hat sie irgendwann gar keinen Anspruch mehr 2. Nein, sie arbeitet ja nicht wegen seinem Kind nicht 3.Auch er hat Anspruch auf jedes 2. Weihnachten etc. Wenn sie nicht will hilft nur eine Klage. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2006



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