hallo
Ich bin von meinem mann geschieden, mein sohn kommt nächstes jahr in die schule und
hat noch ein bruder der nächstes jahr in kindi kommt . Der kleine ist von meinem jetztigen freund deren nachnamen er auch schon hat. Nun wollen wir nächstes jahr heiraten und ich denk zwar das mein geschiedener nicht dazu einstimmt, aber ich denke das wir gerichtlich schaffen werden da mein sohn eh schon wegen der trennung einen kinderpsychologen aufsuchen musste. Nun aber meine frage wen ich das mache bekommen wir dan trotzdem den kindesunterhalt von meinem ex mann? Oder ist er nicht mehr verpflichtet dazu es wäre keine aduption sondern nur der name geht das?? Nen rechtsanwalt habe ich keinen mehr und hoffe sie können mir weiter helfen liebe grüsse yvonne
Mitglied inaktiv - 22.08.2005, 14:04
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
Ihr Ex muss doch der neuen Heirat nicht zustimmen! Und an das Kind muss er auch weiter Unterhalt zahlen. Einen ANwalt brauchen Sie für die Scheidung - wenn Sie wenig Geld haben zahlt die Kosten der Staat.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2005
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
Ich habe eigentlich genau das selbe Anliegen. Meine Tochter ist von meinem Ex-Freund -> er bezahlt auch Unterhalt. Mein jetztiger Freund und ich wollen heiraten. Wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus, muss den meine Ex-Freund weiter bezahlen?
Wie sieht es mit dem Nachnahmen meiner Tochter aus? Behalt sie meinen oder bekommt sie auch den von meinem Freund? Macht das ein Unterschied beim Unterhalt?
Sie sehen ich habe Fragen über Fragen und hoffe hier bei Ihnen eingige Antworten zu finden.
Liebe Grüße
Grit
Mitglied inaktiv - 22.08.2005, 19:40
Antwort auf:
unterhalt
Hallo !
Eine Namensänderung wirkt sich nicht auf den Unterhalt aus !
LG Julia
Mitglied inaktiv - 23.08.2005, 00:50
Antwort auf:
unterhalt
Der Unterhalt für ein Kind ist nur abhängig von der Vaterschaft und nicht vom Namen oder dem "angeheirateten Zweitpapa"....
Es muss also der Unterhalt bezahlen, dr als Vater eingetragen ist.
Mitglied inaktiv - 23.08.2005, 09:28