Hallo Frau Bader,
ich habe mir vor ca. 2 Jahren einen Titel vom Jugendamt für den Unterhalt meiner Tochter machen lassen. Bisher hat der Erzeuger gezahlt. Nun ist er arbeitslos und zahlt nichts mehr.
Gibt es eventuell den Weg, daß ich zum ARbeitsamt gehen kann und beantrage, daß ich das Geld von dort direkt bekomme und ihm vom arbeitslosengeld abgezogen wird?
Danke für Ihre Antwort.
B.
Mitglied inaktiv - 05.07.2005, 10:17
Antwort auf:
Unterhalt
HAllo,
heute hat mir noch ein Mandant erzählt, dass das geht. Aber sicher weiß ich es nicht. Schreiben Sie mir es doch mal, wenn Sie dort nachgefragt haben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2005
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo!
Der Erzeuger meiner Tochter ist auch arbeitslos, schon von Geburt an von der Kleinen.
Ich bin zum Jugendamt gegangen und habe Unterhaltsvorschuss beantragt und das Geld muß er dem Jugendamt wieder zurück zahlen.
Gruß Jana
Mitglied inaktiv - 05.07.2005, 10:23
Antwort auf:
Unterhalt
hi,
den einzigen Weg den ich sehe wäre über eine Lohnpfändung, die dein Anwalt veranlassen kann.
Zuvor würde ich aber nochmal mit dem Vater reden, bzw ihn schriftlich in Verzug setzen.
Gruss
Mitglied inaktiv - 05.07.2005, 15:47
Antwort auf:
Unterhalt
Ja die Exfrau meines LG ist mit dem Titel zum Arbeitsamt und dort haben die alles was über Selbstbehalt liegt gepfändet!
LG
Mitglied inaktiv - 05.07.2005, 22:21