Hallo ,
ich habe mal ne Frage ich beziehe Harz IV und habe mit meinem Ex-Freund ein Kind, wird der Unterhalt angerechnet so das ich weniger Harz IV bekomme? Ich bin der Meinung gehört zuhaben das Unterhalt nicht angerechnet werden darf.
Danke schon mal im Vorraus.
Lg Angi
Mitglied inaktiv - 13.02.2005, 21:23
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
Anrechnung von Unterhalt
Die Unterhaltszahlungen werden genauso wie das Kindergeld voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Dazu gehören die Unterhaltsansprüche:
- zwischen getrennt lebenden Ehe- und Lebenspartnern,
- zwischen geschiedenen Ehepartnern,
- von minderjährigen Kindern gegenüber ihren Eltern,
- von erwachsenen Kinder unter 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind, gegenüber ihren Eltern.
Diese Ansprüche kann an Stelle der Berechtigten auch die Agentur für Arbeit bzw. die Kommune erheben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2005