Frage: Unterhalt

Hallo, da ich mich in nächster Zeit vom Vater meines Sohnes trennen werde habe ich nun ein paar Fragen zum Unterhalt. Es gibt keinen Streit wegen dem Unterhalt, aber können wir das einfach unter uns Regeln und reicht ein "normales" Schriftstück zwischen uns aus? Und wie kann man genau herausbekommen, wieviel er für den KLeinen zahlen muß. Danke für die Antworten Nicsmama

Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 19:24



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, am sichersten kann man mit allen Schlichen beim Anwalt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2004



Antwort auf: Unterhalt

Hallo Nicsmama, grundsätzlich ist es kein Problem das "unter Euch" zu regeln, schriftlich sollte es schon sein. Die "Düsseldorfer Tabelle" ist Anhaltspunkt. ich glaube, Ihr findet sie unter www.mein-recht.de Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 20:35



Antwort auf: Unterhalt

Hi, wenn ihr euch selber über einen betrag einigen könnt, wäre das eine optimale Lösung. Trotzdem würde ich den Betrag dann bei zuständigen Jugendamt (kostenlos) titulieren lassen. Das halte ich vor allem deshalb für sinnvoll, da man nie weiss, wie es in Zukunf kommt. Vor allem wenn andere Schuldner auftauschen und den Vater zB pfänden lassen würden. Dann hätte der Unterhalts-Titel für dich und das Kind gewisse vorteile. Auch wenn es zu Verstimmungen kommen sollte... Mit der Titulierung wäre alles eindeutig geregelt. Das Jungendamt macht das kostenlos. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle fiundest du hier als PDF: http://www.justiz.nrw.de/pdf/ddorf_tabelle.pdf Wichstig sind auch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes. Wichtig zu wissen ist, dass meistens die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens zu Unstimmigkeiten führt. Hier sind die Bestimmungen des OLG oft unterschiedlich und darum wäre das wichtig, diese zu kennen. Gruss

Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 10:40



Antwort auf: Unterhalt

Ich kann Dir nur raten, zum Jugenamt zu gehen und den Unterhalt dort festsetzen zu lassen, wie Rainer schon sagte. Richtet sich nach seinem Verdienst, bei Selbständigen nehmen sie die Gehälter der letzten 3 Jahre, zugrunde liegt die Düsseldorfer Tabelle. Auch ich lebe vom Kindsvater getrennt, er zahlt aber Unterhalt. Er hat damals die Vaterschaft noch anerkannt. Wir hatten ein Schriftstück aufgesetzt, indem der monatliche Unterhalt ausgemacht war. In der Zwischenzeit hat aber das Jugendamt festgesetzt (auf meine Bitte hin, lange Geschichte), denn es kam tatsächlich so, wie ich immer dachte: der KV will mich um den Unterhalt bescheißen, zahlt auf einmal nur noch 3/4 davon und hat sich ins Ausland verkrümelt. Die Sache liegt schon vor Gericht vor. LG Sue

Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 10:52



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