Hallo Frau Bader !
Mein Exmann hat diesen Monat keinen Unterhalt gezahlt und hat es auch nicht vor !
Kann ich ihn privat (per Einschreiben )in Verzug setzen oder geht das nur über Rechtsanwalt oder Jugendamt ?
Was muß denn in so einem Schreiben stehen ?
Muß ich ihm eine Frist lassen in der er zahlen muß oder kann ich auf sofortige Zahlung bestehen ?
LG Astrid
Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 14:00
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
Sie haben einen Titel? Dann Gehaltspfändung!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2004
Antwort auf:
Unterhalt
Auf welcher Grundlage zahlt er dennn den Unterhalt?
Vollstreckbare Urkunde?
Richterl. Beschluß?
private Vereinbarung?
weil er halt immer so zahlt
sonstiges?
Grundsätzlich kannst Du ihn schon selbst in verzug setzen.
Schreib halt, daß bis xx.xx.xxxx das Geld nicht auf das Kto. 12345 bei der YY-Bank gezahlt / überwiesen wurde und Du um umgehende Überweisung (Eingang z. B. bis 20.8.04 von Dir erwartet wird.
rechtl. Konsequenzen kannst Du auch androhen, wenn Du meinst.
Absenden entweder mit Rückschein und persönlich
... oder man kann sowas auch nierderlegen... keine Ahnung...
So würde ich das machen :-)
Désirée
IANAL!
Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 22:28
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo !
Danke für Deine Antwort !
Er zahlt aufgrund eines Titels !
LG Astrid
Mitglied inaktiv - 12.08.2004, 09:30