mein ex-freund will mir keinen unterhalt für unser kind zahlen, weil ich wohngeld (250 Euro) sowie das volle erziehungsgeld (307 Euro) und das kindergeld (154 Euro) bekomme. er sagt, 711 euro seien ja wohl genug. was zählt denn davon eigentlich als einkünfte von mir/uns und was nicht? kindergeld sollen keine einkünfte sein, hab ich erfahren. ich hab hier schon gelesen, daß mütter mit weniger auskommen müssen und hab schon ein ganz schlechtes gewissen, daß ich was für unse baby von ihm haben will. er verdient ca 1800 euro.
gruß, susanne 30
Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 23:15
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
er muss IHnen in der ersten dre Jahren des Kindes U zahlen, wenn Sie wegen dem Kind nicht arbeiten können.
Der Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes kann nicht höher sein, als ihr Anspruch wäre, wenn sie mit dem Vater verheiratet wäre. Der Kindesvater muss also maximal 3/7 seines unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens.
Der Kindesvater kann den Unterhalt für das nichteheliche Kind von seinem Einkommen abziehen, ausserdem den Unterhalt für weitere minderjährige Kinder und den Unterhalt für seine Ehefrau.
Sein Selbstbehalt liegt bei 840 € bzw. bei Nichterwerbstätigen bei 730 € Dieser Betrag muss ihm also mindestens verbleiben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2004
Antwort auf:
unterhalt
Hallo
Also egal wieviel Du bekommst um den Unterhalt für Euer Kind kann er sich nicht drücken!
Übrigends zählt das Erziehungsgeld nicht zum Einkommen.
Kindergeld dagegen zählt dazu.
LG
Nane
Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 08:14
Antwort auf:
unterhalt
Hallo !
Dann verklicker Deinem Ex mal ganz schnell daß er nicht nur für Euer Kind sondern auch für Dich die nächsten 3 Jahre Unterhalt zahlen muß !
Für den Kindesunterhalt ist es egal wieviel Einkommen Du hast -den muß er nach seinem Gehalt berechnet bezahlen !
Für den Unterhalt für Dich spielt es schon ne Rolle-wobei die von Dir genannten Einkünfte da soweit ich weis nicht als Einkommen zählen !
LG Jessica
Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 09:31