Hallo Frau Bader,
noch mal Danke für die von Ihnen beantworteten Fragen die Sie mir am Freitag geschrieben haben.
Ich würde aber noch gerne Wissen ob mein Mann weniger Unterhalt an seine Ex-Freundinn zahlen muß wenn unser Kind geboren ist??Momentan zahlt er 250 Euro mtl. obwohl die Ex mitlerweile auch wieder voll Arbeitet.Gibt es da eine Regelung das er dann ( nach Geburt unserer Tochter ) nicht mehr so viel Unterhalt zahlen muß??Ich selbst habe doch kein Einkommen und beziehe nur Arbeitslosenhilfe 50 Euro mtl. .
Ich sage schon mal Danke.
Lg Anita
Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 12:15
Antwort auf:
Unterhalt??
Hallo,
Unterhalt der nichtehelichen Mutter
Grund zum Unterhalt
§ 1615 l Abs.1:
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren.
§1615 l Abs.2:
Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus).
§1615 l Abs. 3
Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt.
Höhe des U.
Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte)
Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2004
Antwort auf:
Unterhalt??
Hallo !
Für den Unterhalt des Kindes spielt es keine Rolle ob und wieviel die Mutter arbeitet -Unterhalt muß trotzdem normal weiter bezahlt werden !
Durch die Geburt Eures Kindes wird er wohl eine Stufe runterrutschen aber das machst nur so um die 14 Euro aus !
LG Sandra
Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 13:52