Liebe Frau Bader,
mich würde mal interessieren, unter welchen Umständen ich meinem Noch-mann nach der scheidung zu unterhalt verpflichtet wäre. gibt es da freibeträge? unsere kinder sind 3 und 5 jahre. ich wäre also noch nicht verpflichtet zu arbeiten, tue es aber natürlich.
vielen dank
conny
Mitglied inaktiv - 31.05.2004, 22:08
Antwort auf:
unterhalt
Hallo,
grds. sind Sie ihm verpflichtet wie er IHnen. Aber es muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zu krank oder zu alt zum arbeiten sein. Sie selber haben wegen dem Alter der Kinder keine Erwerbsobliegenhiet, so dass es zZ für ihn schlecht aussehen würde.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2004