hallo,
ist a bißchen kompliziert,aber vieleicht kann man ja trotzdem helfen
also: ich habe einen sohn 11 monate er wurde in deutschland gezeugt,vom vater kenn ich nur den vornamen (ob der auch stimmt keine ahnung)es war ein on night stand.
Ich lebe in Österreich,nun meine frage bekomm ich Unterhalt?
von wem?
vom Vater des kleinen sicher nicht da ich ja ned weiß wo er ist,wie er richtig heißt.
Für eine antwort ohne vorurteil wäre ich sehr dankbar
lg Irene
Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 10:48
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
hier gibt es eigentlich nur Postings ohne Vorurteile. Da Sie mit dem Kind in Ö leben, gilt das ö-Recht. Welche Ansprüche bestehen, kann ich IHnen nicht sagen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2004
Antwort auf:
Unterhalt
Wo das Kind gezeugt wurde ist ziemlich egal: es zählen nur die Unterhaltsgesetze des Landes, in dem Du wohnst. Aber auch dort bekommst Du wahrscheinlich nur staatlichen Unterhalt, wenn Du den Namen des Vaters angibst.
Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 12:22