Frage: Unterhalt verwirkt?

Meine Freundin hat 3 Kinder ist allein erziehend und erhält aufstockend Hartz 4. Der Älteste ist 16 , hat im Sommer seinen Realschulabschluß gemacht hat jedoch keine Lehrstelle oder Ähnliches und weigert sich weiterhin die Schule zu besuchen. DIe Mutter hat wirklich alles versucht auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Nun hat ihr die Unterhaltsstelle vom Jugendamt gesagt dass der Junge seinen Unterhaltsanspruch mit der Schulschwänzerei verwirkt hat, der Kindsvater also keinen Unterhalt mehr zahlen muss und das Jobcenter die LEistungen ebenfalls kürzen wird. Ist das wirklich so rechtens? Sie muss ja dem Jungen trotzdem noch Unterkunft, Kleidung und Nahrung geben. Der Kindsvater lehnt jeden Kontakt zu dem JUngen ab, wirkt also auch nicht positiv auf den Jungen ein. Sie ist verzweifelt, da sie ja auch noch zwei weitere Kinder durchbringen muss.

von Julisa am 12.10.2018, 21:35



Antwort auf: Unterhalt verwirkt?

Hallo, grundsätzlich ist man einem Minderjährigen gegenüber unterhaltspflichtig. Aber da er die Schule nicht besucht, hat er eine Pflicht, sich Arbeit zu suchen (wenn keine Schulpflicht bestünde). Damit sind beide Eltern raus. ich habe im Übrigen hier gerade einen Fall, bei dem drei Kinder in eine Einrichtung gekommen sind (Inobhutnahme), weil die Mutter sie nicht dazu bringen konnte, die Schule zu besuchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Unterhalt verwirkt?

welches sie umgehend lösen muss: der junge ist schulpflichtig. wenn sie nicht dafür sorgt, dass er die schule besucht, erhält sie ordnungswidrigkeitsstrafen. da muss sie dann strafe zahlen. entweder er geht in eine zwei jährige berufsfachschule oder weiter in eine ausbildung . bis er 18 ist ist er schulfplichtig...

von mellomania am 12.10.2018, 22:01



Antwort auf: Unterhalt verwirkt?

Einen Bußgeldbescheid hat sie bzw. der Junge schon bekommen. Ab 16 müssen die Jungen Leute für das Bußgeld selbst aufkommen. Das Jugendamt bietet dem Jugendlichen dann gemeinnützige Arbeitsstunden die statt der Zahlung abgeleistet werden müssen, macht der Junge auch das nicht gibts Jugendarrest. Wie geschrieben, das Jugendamt ist bereits involviert.

von Julisa am 12.10.2018, 22:12



Antwort auf: Unterhalt verwirkt?

Zitat: "Sie muss ja dem Jungen trotzdem noch Unterkunft, Kleidung und Nahrung geben." Da ist der Denkfehler, denn das muß sie genausowenig wie der KV. Ein mir bekannter Jugendlicher kam plötzlich in die Pötte, als die KM ihm klar gemacht hat, daß sie keinen Cent mehr für ihn bekommt und er daher jeden Brotkrumen, den er isst, auf Kosten seiner Mutter und seiner Geschwister isst. Das war ihm dann doch unangenehm. Ich fand, daß ein Aufstocker in der Situation ja einen gewissen Vorteil hat, denn er kann einen direkten Zusammenhang zwischen Einkommensminderung und dem Verhalten des Kindes herstellen.

von Strudelteigteilchen am 13.10.2018, 18:27



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