Unterhalt und Namensänderung, wichtig

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt und Namensänderung, wichtig

Hallo und Guten Tag, ich habe einen zwei Jährigen Sohn, sein Vater hat uns anfang letzten Jahres verlassen. Er hat überhaupt kein Interesse an dem Kind ( worüber ich auch nicht traurig bin )aber er hat auch noch nie einen Pfennig Unterhalt gezahlt. Am anfang bekam ich Sozialhilfe, wo auch ein unterhaltsvorschuß für meinen Sohn dabei war. Als ich meinen neuen Partner kennenlernte und der zu mir zog, entfiel das Sozialgeld und ich bekam vom Jugendamt vorschuß in höhe von 111 €. Da ich aber im März Heirate , fällt auch der Unterhaltsvorschuß aus. Welche möglichkeiten gibt es, Unterhalt für meinen Sohn zu bekommen, Mein Ex arbeitet und hat aber soviel ich weiß ein persönliches Insolvenzverfahren laufen. AUßerden hat er noch zwei Unterhaltspflichtige Kinder , für die er aber auch nach meinem neuesten Stand nicht zahlt und auch noch nie regelmäßig gezahlt hat. Desweiteren möchte ich das mein Sohn ( er ist unehelich zur Welt gekommen und hat den Nachnamen seines Vaters )den NAmen von mir und meinem zukünftigen Mann annimmt. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben und die Frist von zwei Wochen ist verstrichen ohne eine Antwort . Nun möchten wir es Gerichtlich einklagen, wobei aber die Chancen laut meinen Anwalt gering seien. Ich verstehe das nicht. Der Vater frägt nach seinem Sohn nichts , zahlt nicht. Mein neuer Partner ist so gut zu meinem Kind , als wäre es sein eigenes. Er liebt ihn über alles und wir möchten auch noch ein gemeinsames kind haben. Ich würde alles tun , damit mein Sohn endlich auch den Namen hat den ich trage.Es hat auch sonst viele Probleme gegeben, ich werde manchmal noch nachts von meinem Ex belästigt, mit droh anrufen etc. Adoptieren würde mein neuer Partner meinen Sohn auch, aber das will ich noch nicht, da sein Vater dann ja auch von allen unterhaltszahlungen befreit wäre. Er soll ruhig bezahlen für seine Kinder.Ich möchte vorerst nur die Namensänderung erwirken. Eine Adoption kommt wenn Tobias keinen Unterhaltsanspruch mehr hat, sonst könnte es sein, das eer später einmal die Schulden seines Vaters übernehmen müßte ???Ich würde mich sehr über eine rasche antwort freuen,vielen Dank, Gruß Daniela

Mitglied inaktiv - 20.02.2003, 13:40



Antwort auf: Unterhalt und Namensänderung, wichtig

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie kürzer und allgemeiner!!! NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2003



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Unterhalt und Namensänderung W I C H T I G

Ich bitte um eine Beantwortung meiner Frage betrifft Unterhalt und Namensänderung. Es ist für mich sehr wichtig!!! Vielen Dank


(geburts-)Namensänderung Kind

Hallo, Mein Kind hat den Nachnamen des Vaters. Wir wollten kurz nach der Geburt heiraten, aber es kam alles anders und nun bin ich alleinerziehend. Mein Kind hat einen anderen Nachnamen als ich. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Gibt es eine Möglichkeit den Nachnamen des Kindes zu ändern? Zumindest dass der Nachname des Vaters weiterhin auf der ...


Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Guten Tag Frau Bader, ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten. Mein Mann und seine exfreundin haben ein Kind zusammen. In der Vergangenheit hat er leider unregelmäßig Unterhalt gezahlt, weshalb er zusätzlich dann noch Unterhaltsvorschuss zahlen musste. Uns wurde erklärt, dass wenn er regelmäßig und zuverlässig den Betrag (Unterhalt+ den...


Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder

Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt nun seit gut einer Woche bei seiner Schwester. Heute hat er mir offenbart, das er sich mit seiner Arbeitskollegin und gleichzeitig neue Frau eine 4 Zimmer Wohnung nehmen wird. Er möchte das Wechselmodell unsere Kinder sind 6 und 3. Er sagte das er, dann aber kein Unterhalt mehr zahlen...


Unterhalt zurückhalten

Hallo, meine Tochter ist 10Jahre alt. Ihr Vater hat immer Unterhalt gezahlt, auch wenn mal nachträglich einen Monat. Nun halt er den Unterhalt zurück und meint er überweist es auf ein extra Konto. Ich sollte nun sagen wenn ich Geld brauche und für was und er gibt es mir Dan. Da er bedenken hat das es nicht für seine Tochter ausgegeben wird....


Namensänderung nach Hochzeit nachträglich noch möglich?

Hallo Frau Bader, mein Partner und ich wollen heiraten. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches zum Hochzeitstag 5 Jahre alt sein wird. Das Kind trägt meinen Nachnamen. Ich bin unschlüssig, was die Nachnamensgebung angeht. Mein Partner möchte eigentlich, dass wir seinen Nachnamen annehmen. Unser Kind ist natürlich mit meinem Nachnamen "groß" g...


Unterhalt und Kita beitrag

Hallo und Guten Tag Frau Bader, Mein Mann zahlt Unterhalt für 3 Kinder(17,15,11). Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe (18,16) Wir haben einen gemeinsamen Sohn 5. Wie ist es mit Kindergartenbeitrag (momentan zählen nur 2 Kinder im Haushalt)  daein Mann den vollen  Unterhalt für 3 Kinder bezahlt, besteht da Irgendeine möglichkeit den Kinder...


Unterhalt, Gericht, Jobcenter

Hallo,   Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wu...


Unterhalt ab 18 bei unbegrenztem Titel

Hallo Frau Bader, Kind wird 18 und befindet sich in der Ausbildung, es besteht ein Unterhaltstitel jedoch ohne Vermerk wie lange dieser gültig ist. Ab dem 18. Geburtstag sind ja dann beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet. Wie geht es nun ab dem 18. Geburtstag weiter? Muss weiter nach Titel gezahlt werden? Muss der Titel vom Unterhalt...


Folgefrage zu Unterhalt ab 18

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Frage. Der Unterhaltspflichtige Elternteil erhielt nach der Verhandlung vom Gericht ein Protokoll mit folgendem Wortlaut:  Die Beteiligeten schließen sodann folgenden Vergleich: Der/ Die Antragsteller/in verpflichtet sich, für den /die Antragsteller/in einen monatlichen Kin...