Mein Freund hat eine Tochter 6 Jahre war nicht verheiratet zahlt 300 Euro Unterhalt im Monat verdient 1200 Euro brutto und soll jetzt für die Hort gebühren aufkommen hat aber auch 700 Euro Ausgaben wegen Haus und Nebenkosten und Tanken .... mfg
von
Claudia H
am 10.03.2018, 09:41
Antwort auf:
Unterhalt und Hort
Hallo,
es ist sinnvoll, den Unterhalt von einem Anwalt vor Ort mal ausrechnen zu lassen. Gleichwohl muss er den Mindestunterhalt bezahlen. Dieser beträgt, unter Berücksichtigung des Kindergeldes, in diesem Fall 302 €.
Wenn sein Lohn hierfür nicht ausreicht, muss er einer Zusatztätigkeit nachgehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
Antwort auf:
Unterhalt und Hort
Bei 1.200 Euro brutto müsste er gar nichts zahlen für die Tochter. Warum verdient er so wenig? Teilzeit?
Wie schafft er das, ein Haus abzuzahlen? Irgendetwas stimmt da nicht.
Mitglied inaktiv - 10.03.2018, 12:30
Antwort auf:
Unterhalt und Hort
Ausgaben für ein Haus bedeutet ja nicht automatisch Kredit und wenn doch gibt es Regionen wo eine Bestandsimmobilie nur 100.000 Euro kostet. Klar kann das also srimmen. Lg
Mitglied inaktiv - 10.03.2018, 13:44
Antwort auf:
Unterhalt und Hort
Das ist mir schon klar, aber selbst bei Mindestlohn müssen es mehr als 1.200€ Brutto bei Vollzeit sein. Also irgendwas stimmt da nicht.
Mitglied inaktiv - 10.03.2018, 14:36
Antwort auf:
Unterhalt und Hort
Ach das meinst Du mit stimmt nicht...
Ich dachte das war aufs Haus bezogen :-D
Viele verwechseln ja gern z.B. brutto mit netto ;-)
Mitglied inaktiv - 10.03.2018, 14:43