Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage für einen Bekannten.
Er hat 3 Kinder (10,14,17)
Er zahlt Unterhalt. Hat ca. 2200€ netto LSK 3. Er muss bisher soviel bezahlen, dass er nur noch seinen Selbstbehalt über hat.
Jetzt ist seine Ex-Frau nach 2 Jahren mal wieder zum Anwalt wegen der Neuberechnung des Unterhaltes. Dieser möchte die Einkommensnachweise seiner neuen Frau haben. Muss er die dem Anwalt geben?
von
Ani_k
am 17.12.2017, 09:40
Antwort auf:
Unterhalt und Einkommen der neuen Frau
Hallo,
grds. ist das neue Einkommen unerheblich.
Es sei denn, es liegt ein Mangelfall vor, dann kann nämlich uU der Selbstbehalt runtergesetzt werden.
Oder der neue Partner muss dem Pflichtigen Unterhalt zahlen, weil er selber soooo viel verdient
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2017
Antwort auf:
Unterhalt und Einkommen der neuen Frau
Ja. Kann er nämlich seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen, ohne unter den Selbstbehalt zu rutschen, zählt das Einkommen des neuen Ehepartners mit. Sie wäre ihm sozusagen Unterhaltspflichtig, dadurch erhöht sich sein zur Verfügung stehendes Geld und er kann mehr Unterhalt zahlen. Sie wäre ihm mit ca. 3/7 ihres Gehaltes verpflichtet. (Gemäß Urteil des BGH)
von
cube
am 17.12.2017, 10:32
Antwort auf:
Unterhalt und Einkommen der neuen Frau
Aber die neue Frau hat selber 7 Kinder (davon 4 noch im Haushalt der Rest ist erwachsen). Die müssten doch erstmal vorrangig behandelt werden.
von
Ani_k
am 17.12.2017, 11:02
Antwort auf:
Unterhalt und Einkommen der neuen Frau
Ok, das hast du vorher nicht erwähnt. Diese sind natürlich ebenfalls unterhaltsberechtigt durch ihre Mutter. Kommt dann halt darauf an, was sie verdient. Bleibt ihr inkl. Der zu veranschlagenden Summen für ihre Kinder dennoch Geld über, würde es möglicherweise angerechnet. Aber um das zu ermitteln, müssten die Anwälte/Richter eben wissen, wie die einkommenslage aussieht.
von
cube
am 17.12.2017, 18:12