Frage: Unterhalt und Arbeitslosigkeit

Hallo, mein Mann hat sich im August letzten Jahres von mir getrennt und seit Dezember bezahlt er endlich Unterhalt für unsere beiden Kinder 6 und 3. Nun ist er ab nächsten Monat arbeitslos und meinte er kann dann nicht mehr zahlen. Er zieht aber mit seiner neuen Freundin in ein neues Haus und das muss er ja wohl auch abzahlen (ist auch noch am renovieren) genauso wie unser noch nicht verkauftes gemeinsames Haus (jeder von uns zahlt im Moment die Hälfte der Kosten). Ich selbst verdiene im Moment ca. 100 - 150 Euro im Monat und habe das Kindergeld von 308 Euro. Sonst nur den Unterhalt. Kann er einfach gar nichts mehr zahlen? Geht Kindesunterhalt vor oder kann er sagen ich hab nach Zahlung der Kredite kein Geld mehr für den Unterhalt? Was kann ich machen wenn er weder den Unterhalt noch seine Hälfte von den Hauskosten (369 Euro) zahlt? LG

Mitglied inaktiv - 26.02.2008, 19:31



Antwort auf: Unterhalt und Arbeitslosigkeit

Hallo, Unterhalt: vom RA Ansprüche prüfen laassen u evtl. Titel erlangen Haus: Im Zweifel verkaufen (klingt hart, ist aber meist so) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2008



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