Unterhalt trotz LG....vorsicht lang

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt trotz LG....vorsicht lang

Hallo, vielleicht können Sie mir helfen. Und zwar geht es um meinen Stiefvater und dessen Tochter. Sie (23) ist seit 2 Wochen im Mutterschutz.Bekommt dementsprechend Mutterschaftsgeld. Desweiteren ist sie noch in Ausbildung (ist die 4.--3 hat sie abgebrochen oder wurde verabschiedet).Hat diese wegen der Schwangerschaft jetzt unterbrochen,da Prüfungsangst. Möchte im November die Prüfung nachmachen. Sie hat einen Lebensgefährten,mit dem sie auch schon seit jahren zusammenwohnt und er ist auch Vater des Ungeborenen. Mein Stiefvater zahlt seit Jahren an sie Unterhalt (400€),da sie auch kein Bafög bekommt.Angeblich steuert die Mutter das Gleiche bei. Nun zur Problematik. Steht ihr während des Bezuges von Mutterschaftsgeld und Elterngeld (bekommt dann sicher den Sockelbetrag) weiterhin Unterhalt vom Vater zu? Ihr Lebensgefährte verdient sehr gut (knapp 2000€ netto). Sie wollen meinem Stiefvater einreden, dass er verpflichtet ist,weiter zu zahlen. Gibt es ein Urteil, wo er nachlesen kann, dass er dies nicht mehr muss. Wäre Ihnen sehr dankbar. Muss er nach Beendigung der Elternzeit auch eine weitere Ausbildung finanzieren (Unterhalt), falls die Tochter ihre Ausbildung nun auch wieder nicht fertig macht. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 03.05.2010, 16:39



Antwort auf: Unterhalt trotz LG....vorsicht lang

Hallo, das EG, KG etc wird angerechnet u dann ist der KV vom Baby zuerst mit Zahlung dran. Wenn dann noch Bedarf besteht, auch nicht der Vater, denn der hätte nach der ersten abgebrochenen Lehr aufhören können zu zahlen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2010



Antwort auf: Unterhalt trotz LG....vorsicht lang

Oha, der wird aber heftigst über den Tisch gezogen. Habe mal gegoogelt. Zitat : Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden ? Kinder haben solange Anspruch auf Kindesunterhalt, bis sie eine eigene Lebensstellung erreicht haben, also auf eigenen Füßen stehen können. Umfasst sind die Kosten einer angemessenen Ausbildung. Dabei sind sowohl die Begabungen und Fähigkeiten des Kindes als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Das Kind trifft allgemein die Pflicht, die Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit zu verfolgen, um sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Ein so genanntes „Bummelstudium“ müssen die Eltern nicht finanzieren. Im Normalfall besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt bis zum Ausbildungsabschluss in einem Beruf. Was aber, wenn das Kind nach Abitur und Lehre noch ein Studium anhängen möchte? Auch in derartigen Fällen sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig, wenn das Studium mit der Ausbildung in einem engen zeitlichem und sachlichem Zusammenhang steht und die weiteren Kosten den Eltern wirtschaftlich zumutbar sind. Volljährige Kinder, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, müssen durch eine eigene Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sicherstellen. Quelle : http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunterhalt.htm#Wie%20lange%20muss%20Kindesunterhalt%20gezahlt%20werden Weiter bin ich relativ sicher, dass nun der LG Betreuungsunterhalt für sie zahlen muss, wenn sie nun aufgrund des Kindes nicht arbeiten gehen kann. Krass, was manche Kinder da abziehen. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 03.05.2010, 17:43



Antwort auf: Unterhalt trotz LG....vorsicht lang

Hallo, ich denke auch wie du.Und bedanke mich sehr für deine Info. Das Problem ist, das er das nicht verstehen will. Er ist der Meinung, er müsse das zahlen.Dazu kommt, dass sie ja den Unterhalt nirgends angibt,wenn sie Gelder (Wohngeld) beantragt. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 03.05.2010, 18:26



Antwort auf: Unterhalt trotz LG....vorsicht lang

Druck ihm das doch mal aus. Ansonsten soll er zahlen, wenn er es will ? Sich dann aber nicht beschweren. Da es Dein Stiefvater ist, gehe ich davon aus, dass er auch noch mit Deiner Mutter zusammen ist ? Vielleicht sollte sie ihm eher ins Gewissen reden, denn in erster Linie fehlt ja ihnen zusammen das Geld. Doofe Situation für Dich, aber ich denke mehr als ausdrucken ud hinlegen und mit Deiner Mutter reden kannst Du nicht. Vor allem würde ich ihm verbieten in Deiner Gegenward zu jammern dann.

Mitglied inaktiv - 03.05.2010, 18:36



Antwort auf: Unterhalt trotz LG....vorsicht lang

Das Problem ist, dass genau dieses Thema immer Streitthema zwieschen meinen Eltern ist. Er will es einfach nicht verstehen.Klar,fehlt denen das Geld.Aber das sieht er nicht. Ich habe bereits mit ihm geredet. Ich würde es sicher anders sehen, wenn man in seinem Leben was erreicht hat.Das hat sie aber nicht.Wie bereits geschrieben, hat sie bereits 3 Ausbildungen verloren oder abgebrochen. Das ist meines Erachtens kein Zustand.Un er duldet es.Kann nicht verstehen, dass er ihr nicht mal moralisch in den Hintern tritt. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 03.05.2010, 18:49



Antwort auf: Unterhalt trotz LG....vorsicht lang

So hart wie es klingt, die Konsequenzen muss Deine Mutter treffen. Sie lebt mit ihm ! Schnapp sie Dir einmal und rede mit IHR; denn sie ist Deine Mutter. Ansonsten würde ich mich raushalten dann, und ihnen auch sagen, dass Du sie sehr gern hast beide, aber bei dem Thema aussen vor gelassen werden willst. Es bringt einfach nichts ausser Unfrieden und nacher bist Du noch die Doofe.

Mitglied inaktiv - 03.05.2010, 19:10



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