Sehr geehrte Frau Bader,
ich bekomme für meine Tochter Unterhaltsvorschuss, da ihr Vater Student war. Nun ist er fertig mit seinem Studium.
Muss nun ich das zuständige Jugendamt informieren oder ist das allein seine Sache?
Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
Reez
von
Reez
am 02.10.2013, 12:51
Antwort auf:
Unterhalt-/svorschuss
Hallo,
meinen Sie wegen der Rückzahlung (=JA) o dem zukünftigen Unterhalt (=Ihre Sache)?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2013
Antwort auf:
Unterhalt-/svorschuss
Das wäre eigentlich seine Sache, aber ich würde an deiner Stelle nicht auf ihn warten - immerhin ist es in deinem Interesse dass endlich mehr Kindesunterhalt rüberkommt als der UHV.
von
Pamo
am 02.10.2013, 13:21
Antwort auf:
Unterhalt-/svorschuss
Vorrangig wegen dem zukünftigen Unterhalt.
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
Theresa
von
Reez
am 07.10.2013, 20:08