hallo,
ich hoffe, die frage ist in diesem forum richtig.
meine freundin und ich haben uns getrennt. unser sohn ist 4 jahre alt. wir haben uns darauf geeinigt, dass ich vorerst 200 euro unterhalt zahle, in anlehnung an die düsseldorfer tabelle. niedriegerer beitrag deshalb, weil ich unsere gemeinsamen schulden alleine abtrage.
nach der tabelle müsste ich 219 euro zahlen, allerdings habe ich gehört, dass diese beträge dann zählen, wenn man für 2 kinder unterhalt zahlen muss?
wie hoch wäre denn der richtige betrag bei einem kind, alter 4-5, einkommen 1300 eur.
ich habe an dem kredit noch lange zu knabbern, will aber auch nicht weitaus weniger zahlen als ich müsste.
wir haben uns auch nicht im streit getrennt.
Mitglied inaktiv - 20.06.2005, 17:43
Antwort auf:
Unterhalt nicht ehehl. Kind
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise, ich darf keine konkrete Zahl nennen.
Auf jeden Fall darf wegen der Schulden nichts vom Kindesu abgezogen werde´n.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.06.2005
Antwort auf:
Unterhalt nicht ehehl. Kind
Hi,
also laut Tabelle müsstest du nur 199 Euro zahlen, ab Juli 2005, vorher nur 192 Euro, denn deine Exfreundin wird ja auch das ganze Kindergeld zukommen, deshalb wird bei deinem betrag etwas vom Regelbetrag abgezogen.
Schau doch mal:
www.duesseldorfertabelle.de
Mitglied inaktiv - 21.06.2005, 11:31
Antwort auf:
Unterhalt nicht ehehl. Kind
danke,
ich dachte, ich zahle zuwenig.
nein, das mit den schulden hat nichts mit dem kleinen zu tun und da stehe ich zu meinem wort. also bleibts erstmal bei den 200, ab alter 6 dann mehr.
Mitglied inaktiv - 21.06.2005, 13:40